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Autor Thema: Pfändung durch GV - Widerspruch in Eintragungsanordnung vom AG ingoriert  (Gelesen 2272 mal)

G
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Fiktiver Fall.

Person A verheiratet mit Person B.

Person A besitzt zwei Konten und verfügt über das Konto von Person B. (ist aber nicht Mitinhaber)

Das Amtsgericht ignoriert den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung der GV (einer der Gründe des Widerspruches war, dass es sich bei der Gläubigerin um zwei verschiedene Firmen (mit versch. Umsatzsteuernummern) handelt und eine eindeutige Zuordnung des Gläubigers nicht möglich ist)

Die GV erschleicht sich beim Bundeszentralamt für Steuern die Kontodaten. Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt. Diese Information wurden an den Gläubiger weitergegeben.

Darf/Wird das Konto von Person B gepfändet werden?  (bei deutscher Anwaltshotline steht eigentlich nein, bin mir aber nicht sicher ob sie es doch machen)



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a
  • Beiträge: 148
Die Bewohner haften laut RStV gesamtschuldnerisch.

§ 2 (3) Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3

Es herrscht Sippenhaft. Verheiratet, Familie, Freunde, WG.. egal.
Einer wird willkürlich ausgewählt, kann der nicht, der Nächste...


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

n
  • Beiträge: 1.456
Nach meiner Laienmeinung nein.

Die ZV lautet auf eine bestimmte Person. Der GV kann nicht einfach das Konto einer anderen Person pfänden.

Die Personen haften zwar gesamtschuldnerisch, aber um die andere Person zu pfänden muss eine neue ZV beantragt werden.

Liegt das Vollstreckungsersuchen vor? Erinnerung eingelegt? Gerichtsvollzieher, Stadt oder Finanzamt?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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