als ersten Schritt meiner weiteren Taktik würde ich mich an jemanden wenden, der fähig ist, einen Brief grammatikalisch richtig, fehlerfrei und unmißverständlich deutlich zu formulieren. Vielleicht nimmt das der GEZ den Eindruck, man habe es hier mit jemandem zu tun, der schon rein intellektuell als leichtes Opfer dienen könnte.
Gleichzeitig würde ich alle Belege sammeln, die beweisen, daß die Abmeldung fristgerecht und korrekt vorgenommen wurde und anschließend ein Auslandsaufenthalt stattgefunden hat.
Diese Belege würde ich in Kopie der GEZ einreichen.
Nebenbei würde ich darauf verweisen, daß die Abmeldung korrekt und fristgerecht angezeigt wurde und damit juristisch unzweifelhaft Bestand hat, ganz gleich, welche Auffassung die GEZ diesbezüglich vertritt. Die GEZ hat, auch das würde ich ihr mitteilen lassen, keine rechtliche Handhabe, eine korrekt und fristgerecht vorgenommene Abmeldung abzulehnen. Es sei denn, sie kann Beweise dafür vortragen, daß die Abmeldung wegen weiteren Bereithaltens von Rundfunkgeräten rechtlich keinen Bestand hatte. Dies setzt natürlich voraus, daß der Rundfunkteilnehmer sich nicht korrekt abgemeldet hat und weitere Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hielt. Ein Umzug alleine rechtfertigt nämlich noch keine Abmeldung, wenn hier weiterhin eine Wohnung unterhalten wird, in der Rundfunkgeräte vorhanden sind. Dabei spielt es keine Rolle ob die Wohnung bewohnt ist oder der Wohnungsinhaber im Ausland weilt. Aber dies muß der Fragesteller mit sich selbst klären. Möglicherweise besteht ja neben seiner Rechtschreibschwäche auch eine Leseschwäche und er hat die Ausführungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag und zur Gebührenpflicht schlicht falsch interpretiert und daher der GEZ eine Abmeldung zukommen lassen, die die erforderlichen Voraussetzungen für ein Ende der Gebührenpflicht nicht erfüllt.
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."
(Ludwig Wittgenstein)