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Autor Thema: Wann gilt ein Brief als zugestellt? (abgelegt neben Briefkastenanlage)  (Gelesen 11007 mal)

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Genau das hat Person A ja auch gemacht, nur beim Verwaltungsgericht, da dass Amtsgericht meinte es sei nicht zuständig.

Person A hat nicht die rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angefochten, sonder die Vollstreckung an sich, da nie Bescheide erhalten wurden. Auch nach dem Hinweis nicht erhaltener Bescheide und nach Klage erhielt Person A keinerlei Bescheide, geschweige denn Nachweise, auf die sich die Vollstreckung bezieht.

In meinen Augen hat Person A soweit alles richtig gemacht. Nur hat der Richter entschieden, dass ihm Auslieferungsvermerke ausreichen, bzw. diese Vermerke einer Zustellung gleichzusetzen sind.

Person A versteht nun nicht wieso es einerseits Gesetze gibt die eindeutig sagen das im Zweifel ein Nachweis erforderlich ist, die Richter dann aber doch frei schnauze entscheiden.

Auch der Bitte, die Bescheide um die es geht endlich mal zugesicht zu bekommen, wurde von keiner Seite aus Beachtung geschenkt. Person A hat also bis heute nicht einen Bescheid gesehen.

Person A ist unentschlossen ob es sich überhaupt lohnt weiter zu kämpfen, da die Sachlage ja eigentlich klar ist und schon längst gewonnen sein hätte müssen.


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Hallo!

Sogar das BVerwG hat schon vor einiger Zeit seine Meinung zur "3-Tage-Fiktion" geändert, das muß man wohl selbst dem Richter mitteilen:

BVerwG 9 C 19.15
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
(mit Verweisen auf BFH ua.)

MfG
Michael


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Und wie genau sieht das nun aus?
Der Beschluss steht und da wird sich wahrscheinlich durch ein einfaches Schreiben mit den Hinweisen auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes auch nichts dran ändern lassen oder?

Kann es überhaupt möglich sein, dass ein Richter "wider besseren Wissens" trotzdem anders entscheidet? So dem Kläger und weiteren Gerichten unnötig Aufwand und Kosten beschert?

Das ist doch einfach nur eine Frechheit.
Jetzt kann Person A sich in gewissen Abständen auf Zwangsvollstreckungen einstellen, da sie bis heute NICHT EINEN Bescheid bekommen hat und es sich in Zukunft wohl auch nicht ändern wird.
 
Jetzt muss Person A in Vorkasse treten und einen Anwalt bezahlen und am Ende wird dann doch wieder gegen Person A entschieden mit der Begründung der "Zugangsfiktion". Echte Beweise, die laut Gesetz erbracht werden müssen, gabs nie und sind wohl auch nicht wichtig.

Wer bezahlt denn eigentlich Person A für den ganzen unnötigen Aufwand und Zeitraub? Person A empfindet dieses Verhalten mittlerweile als Nötigung. Person A MUSS nun unverschuldete Zusatzkosten bezahlen obwohl keine Bescheide erhalten worden sind und das auch nicht nachgewiesen werden kann?! Das kann doch echt nicht sein.

Wenn es eine Möglichkeit gibt ohne Selbstkosten, bzw. 100% Sicherheit der Erstattung der Kosten die Person A entstehen gegen diese Dreistigkeit vorzugehen, wäre Person A erfreut diese zu erfahren.


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Hallo!

Nun, das VG ist zwar ein Ermittlungsgericht (der Sachverhalt wäre "von Amts wegen" durch das Gericht zu ermitteln) -- das sollte aber einen Kläger nie davon abhalten, auf sinnvolle Argumente und Umstände selber hinzuweisen, bzw eigene Anträge zu stellen.

Bspw: in einem Verfahren am VG Göttingen wurde auf andere Rechtsprechung vom VG Berlin hingewiesen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25039.0.html

Schon ist das Thema mit dem Säumniszuschlag mit zwei Entscheidungen belegt!


Zum anderen BVerwG ist Bundesverwaltungsgericht Leipzig.

MfG
Michael


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Z
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Diese Dreistigkeiten nerven so sehr und führen zu Zweifeln am gesamten System unseres Rechtsstaates.
Da wäre man ja geneigt zu behaupten: Das Geld wurde per Brief an den Beitragsservice in kleinen, numerierten Scheinen gesendet, die Scheinnummern wurden sogar notiert/fotografiert und das Einwerfen des Briefes vor Zeugen erledigt.
Was passiert eigentlich, wenn man das tatsächlich tut? Kommt das Bargeld dann auch wieder zurück?


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Hallo!

@muhala
Gegen einen Beschluß läßt sich vorgehen.

Von wann wäre ein hypothetischer Beschluß in der Sache der fiktiven Person?

MfG
Michael


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rein hypothetisch könnte der Beschluss vom 02.05.18 sein.

Wie genau könnte Person A denn gegen den Beschluss vorgehen? In der Rechtsmittelbelehrung wird nur der Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht, mit folgender Begründung ans Oberverwaltungsgericht genannt. Wo Person A sich aber durch einen Anwalt vertreten lassen muss.

Selbst wenn Person A glauben würde er hätte eine Chance, kann sie es sich zur Zeit nicht leisten einen Anwalt zu bezahlen.


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Hallo!

@muhala:
weitere Möglichkeit einer fiktiven Person:
- es findet sich kein Anwalt (Absagen dokumentieren!)
- Antragsstelle des Gerichts aufsuchen
- zur Fristwahrung Widerspruch / Beschwerde / Berufung einreichen, zusammen mit Antrag auf Notanwalt (VwGO §173 S.1 iVm) ZPO §78b, oder Selbstvertretung, oder Fristverlängerung, da dokumentierter Weise kein Anwalt zu finden war

Allerdings  :'(
Möglicherweise ist die angegebene Frist schon weitgehend abgelaufen (2 Wochen nach Bekanntgabe?), das macht die Sache jetzt nicht wirklich einfacher...

MfG
Michael


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Lev

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@maikl

Hallo  :)
Mich würde interessieren, mit welcher Argumentation gegen den Beschluss vorgegangen wird?
Unabhängig von der Frist.

Danke


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Fristen sind 4 Wochen.

Aber mittlerweile glaubt Person A nicht mehr das er sein Recht zugesprochen bekommt.
Gibt es evtl. Anwälte denen man den Fall vorlegen kann, die prüfen und entscheiden ob gewonnen werden kann? Und zwar so das einem selbst keine Kosten entstehen und der Anwalt dann am Ende sein Geld von der gegnerischen Partei bekommt?
Also so ähnlich wie Inkasso-Firmen Forderungen aufkaufen.

Das wäre für Person A ehrlich gesagt die letzte Möglichkeit, da finanziell und nervlich mittlerweile nah am Ende.


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SWR Aktuell
11.7.2018

Prozess in Bitburg gegen Postzustellerin Briefe im Altpapier entsorgt

Eine ehemalige Briefträgerin muss sich vor dem Bitburger Amtsgericht verantworten, weil sie rund 1.500 Briefe nicht zugestellt haben soll. Laut Anklage hat sie die Briefe stattdessen weggeworfen.

Weiterlesen unter:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/Prozess-in-Bitburg-gegen-Postzustellerin-Briefe-im-Altpapier-entsorgt,prozess-briefe-im-altpapier-entsorgt-100.html

Interessant wäre zu wissen, wie viele Schreiben des Beitragsservice und der LRA bei den verschwundenen Briefen im Raum Bitburg dabei waren.
Diese Fälle dürften nicht so selten sein, bei der heutigen Arbeits-Belastung der Zusteller. In meinem Zustellbereich ist ein ständiger Wechsel der Zusteller, von denen manche kein Wort deutsch können. Da kann schon mal der eine oder andere Brief der unter " normaler Post" versendet wird, in den falschen Briefkasten fallen, und somit als Werbebrief entsorgt werden  :laugh:  selber Schuld.


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