Genau das hat Person A ja auch gemacht, nur beim Verwaltungsgericht, da dass Amtsgericht meinte es sei nicht zuständig.
Person A hat nicht die rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angefochten, sonder die Vollstreckung an sich, da nie Bescheide erhalten wurden. Auch nach dem Hinweis nicht erhaltener Bescheide und nach Klage erhielt Person A keinerlei Bescheide, geschweige denn Nachweise, auf die sich die Vollstreckung bezieht.
In meinen Augen hat Person A soweit alles richtig gemacht. Nur hat der Richter entschieden, dass ihm Auslieferungsvermerke ausreichen, bzw. diese Vermerke einer Zustellung gleichzusetzen sind.
Person A versteht nun nicht wieso es einerseits Gesetze gibt die eindeutig sagen das im Zweifel ein Nachweis erforderlich ist, die Richter dann aber doch frei schnauze entscheiden.
Auch der Bitte, die Bescheide um die es geht endlich mal zugesicht zu bekommen, wurde von keiner Seite aus Beachtung geschenkt. Person A hat also bis heute nicht einen Bescheid gesehen.
Person A ist unentschlossen ob es sich überhaupt lohnt weiter zu kämpfen, da die Sachlage ja eigentlich klar ist und schon längst gewonnen sein hätte müssen.