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Autor Thema: Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?  (Gelesen 17515 mal)

T
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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Gibt es zwischenzeitlich fundierte Erkenntnisse, ob das mit der "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten" ernsthaft rechtlich angreifbar ist?


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Simple Erkenntnisse zur Verwendung der Logos=Wort-Bildmarken im Briefverkehr

1. Nur Absender kennt die Bedeutung seiner angebrachten Bildmarke --> Empfänger nicht.
2. Da die Marke auf allen Schriften angebracht wird (der Text ist immer verschieden: mal Zahlungsaufforderung, mal Festsetzungsbescheid), ist dieser Teil (Bildmarke) besonders wichtig. Sogar wichtiger als Text.
3. Zu welchem Zweck wird die Marke angebracht?
4. Welche Rechtsfolgen für den Empfänger des Briefes impliziert die Marke?
5. Da der Ersteller der Briefe weiß, dass Empfänger keine Infos zu Marke hat, geht er schließlich davon aus, dass Inhalt des Briefes für den Empfänger nicht bekannt wird. Der Empfänger=Leser kann ja keine Logos (Marken) entziffern. Folge: keine Bekanntmachung. Lesen und nix verstehen.

Wenn LRAs irgendwelche Verschleierungstaktiken durch Verwendung der eigenen Marken betreiben, dann selbst schuld. Sobald nicht alles offen gelegt wird, ist alles unbekannt. Es könnte auch noch tonnenweise Papierspam von LRAs kommen, alles unbekannt - so könnte eine fiktive Person argumentieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 22:12 von boykott2015«

b
  • Beiträge: 775
Wortmarke "GEZ" wurde trotz Fehlen der gesetzlichen Basis auf Wunsch der Markeninhaber verlängert.

Anfrage über fragdenstaat.de bei SWR am 17.04.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/wortmarke-gez-1/
Zitat
Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale" lief 31.12.2012 aus. Seit 1.1.2013 gibt es die Stelle "GEZ" nicht mehr.

Auf welcher gesetzlichen Basis wurde die deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074 am 01.04.2016 verlängert?

PS. deutsche Wortmarke "GEZ" Akz. 306171074
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306171074/DE

Antwort vom 20.04.2018
Zitat
Sie haben recht: die GEZ gibt es nicht mehr. Wir können aber nicht ignorieren, das der Begriff GEZ von Teilen der Bevölkerung und auch von  Medien nach wie vor als Synonym für die Beitragsfinanzierung verwendet  wird. Um einem Missbrauch vorzubeugen, haben wir uns deshalb dazu  entschlossen, die Rechte am Namen GEZ weiterhin zu halten.

--> die Verlängerung einer Marke ist nicht kostenlos.


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Was hat die Presse zur Marke "Beitragsservice" am Anfang geschrieben, bzw. welche Meinung wurde 2012 gebildet?

Beispiel:
Süddeutsche Zeitung, 1. Juni 2012, 15:21 Uhr
GEZ heißt jetzt Beitragsservice
Heute schon AZDBSahlt?

https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-heisst-jetzt-beitragsservice-heute-schon-azdbsahlt-1.1371769

Zitat
37 Jahre lang gibt es die Gebühreneinzugszentrale unter ihrer sorgsam gepflegten Marke. Wohl jeder - Haustiere und Verstorbene eingeschlossen - hat bereits Post von der GEZ erhalten. Diese Briefe ziert seit 2010 außerdem ein neues, freundlicheres Logo. Und ihre Außendienstmitarbeiter - genauer: diejenigen der Landesrundfunkanstalten - stellen sich den Beitrags-Nichtzahlern sogar persönlich an der Haustür vor und werben für den Abbuchungs-Service ihres Arbeitgebers. Der neue Name macht es deutlich: Diese Dienstleistung soll nach der Versorgung mit Erinnerungsbriefen und -besuchen zum neuen Kerngeschäft der Marke werden. [...] Jetzt steht die GEZ also vor der undankbaren Aufgabe, einen neuen Markennamen in den Köpfen der Bürger zu etablieren. [...] Erste Schritte für ein positives Markenimage hat der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" bereits in die Wege geleitet. Die Internet-Domains beitragsservice.de und ard-zdf-beitragsservice.de sind schon registriert. Außerdem hat eine Rechtsanwältin, die den WDR schon häufiger bei Markenrechten vertreten hat, den neuen Namen bei der EU-Markenagentur HABM hinterlegt - ein neues Logo inklusive.

Die Beschreibung der Situation beschreibt keine Behörde und keine Verwaltungsakte. Auch die LRAs, ZDF und Deutschlandradio haben gegen diese Beschreibung rechtlich nicht vorgegangen.

Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit der Presse haben bei der Person P die feste Meinung gebildet, dass nur Kunden von LRAs und Co. zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen geworben werden können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2020, 23:10 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Mir ist die Idee gekommen, vielleicht mal andere AÖRs und Behörden dahingehend zu untersuchen, ob diese eingetragene Wort- Bildmarken bzgl. ihres Namens und ggfls. Logos haben ?

Spontan fallen mir diverse Universitäten, Handwerkskammern, IHKs und Behörden ein (Finanzamt, Einwohnernmeldeamt etc). ein.

Haben diese ihre Logos und Namen geschützt ?

Liebe Grüße
Adonis


Edit "Bürger": Fast vollständiges Vollzitat des Vorkommentars entfernt, da verzichtbar, denn es steht ja schon da.
Bitte keine umfangreichen oder gar Vollzitate direkter Vorkommentare. Dies ist nicht der erste Hinweis dieser Art.
Bitte zukünftige konsequent berücksichtigen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2020, 19:35 von Bürger«

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Stand 2021:
Die EU-Marken wurden in zahlreichen Waren-und-Dienstleistungs-Klassen registriert: 38, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 41, 42, 45.

bonnanwalt Service GmbH hat den Großteil der Klassen bei EUIPO - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum löschen lassen. Geblieben sind: 9, 16, 25, 35, 38, 41.

ARD und co. tragen alle Kosten der Löschung.
PS: die Eintragung der zahlreichen Klassen hat damals auch erhebliche Kosten verursacht.


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