Ja, genau - die bewohnte Wohnung ist ausschließlich über eine andere unbewohnte Wohnung betretbar.
Mir geht es darum, ob in einem Zweifamilienhaus die Beitragspflicht für das komplette Haus erlischt, wenn die obere (bewohnte) Wohnung ausschließlich über die untere (unbewohnte) Wohnung betretbar ist. (Vom Windfang hinter der Haustür betritt man die untere Wohnung durch eine Wohnungstür, hinter der ein Durchgang zur Treppe der oberen Wohnung führt. Das heißt, dass jeder, der die obere Wohnung betreten will, zwangsläufig ein kurzes Stück durch die untere Wohnung gehen muss.
Interessant an diesem Beispiel ist, dass für die untere Wohnung niemand Rundfunkbeiträge bezahlt, weil sie nicht bewohnt wird, und für die obere Wohnung trifft die Definition der Wohnung nach RBStV nicht zu, weil sie keinen separaten Eingang hat. Also wäre das komplette Zweifamilienhaus beitragsfrei - oder?
Viele Grüße
Mork vom Ork