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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig.  (Gelesen 12534 mal)

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Ich würde gerne noch einen weiteren Punkt beleuchten. Nämlich nicht EU Studenten die gar kein Bafög beantragen und somit auch nicht von den Ausnahmetatbeständen Gebrauch machen können, selbst wenn sie als EU Bürger oder Deutscher dies könnten, mit einer nicht EU Herkunft aber nicht.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

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Es ist bereits Teil der in Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerde, denn es ist so schlimme wie gerade berichtet oder sogar noch schlimmer:

Nicht-EU-Studenten dürfen zur Beibehaltung ihrer Aufenthaltsbewilligung keinen Beihilfenantrag stellen.Infolgedessen werden selbst mit minimalsten Finanzen lebende Studenten zur Rundfunksteuer gezwungen.

Dies ist strikt illegal, und zwar schon nach geltendem Recht im Fall von verständiger Anwendung. Es ist eine Unvorstellbarkeit, dass die ARD-Senderanstalten in dieser Weise die Ärmsten im Land hetzen und jagen, um das Füttern der Multi-Millionärs-Intendanten zu finanzieren. In der Verfassungsbeschwerde wird bedauernd betont, dass das Wort "Ekel" als Verbalinjurie leider für Rechtstexte unerlaubt ist.

Das Wichtigste für das Zusammenwachsen der Zivilisationen zu einer friedlichen Weltgemeinschaft sind international zwischen den Nationen wandernde Studenten. Hier wird das Wichtigste der zukünftigen Weltgemeinschaft mit einer im Gesetz nirgends vorgesehenen Geldstrafe geahndet. Untersagt durch deutsches Verfassungsrecht und durch die Europäische Menschenrechtskonvention.

In diesem Sinn betroffene Berliner Studenten sind unter den vorangemeldeten voraussichtlichen Mitunterzeichnern der vorgesehenen Berliner Landesverfassungsbeschwerde. Die Bedingung von mindestens 1 Unterzeichner mit Aktivlegitimation wäre damit erfüllt.

Alles den Studenten gewaltsam abgezwungene Geld + Gerichtskosten wird zur Rückzahlung beantragt werden. Im Fall eines Berliner Erfolges wirkt dies bundesweit (und hätte etwas Fernwirkung auch für alle Länder des Europarates mit analogen Rundfunkabgaben). "Europarat", das ist etwa doppelt so viel wie die EU.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat

Etwa so steht es dann motivierend im Beschwerdetext, dies verbunden mit Verweis auf die juristischen Grundlagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2016, 23:17 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Planung / aktueller Stand:
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Es kommt wie folgt, wenn es nicht anders kommt.


1. Der Haupttext der Landesverfassungsbeschwerde soll allen für alle Bundesländer zur Verfügung stehen.
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Der Haupttext wird recht kurz sein, ein Ankreuzformular mit den 20++ denkbaren Beschwerdegründen.
Der Bürger muss dann die für ihn in Betracht kommenden Beschwerdegründe kenntlich machen und unterzeichnen, dann in seinem Bundesland einreichen. Statt einer Begründung kann er dann auf das Berliner Aktenzeichen verweisen (das "Rosso-Verfahren") und Aussetzung beantragen.


2. Nur für die Bundesländer Berlin und Brandenburg
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Es erfolgt das gleiche für die Teilnehmer.
Brandenburger Bürger können in Berlin teilnehmen; denn:

RBB hat Hauptsitz in Berlin, also haben auch Brandenburger "Aktivlegitimation":
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167858,50

Nur für Berlin wird dem Landesverfassungsgericht eine Begründung eingereicht, wohl 200 bis 400 Seiten. Vor allem sind es Kopien der gegenwärtig bereits erfolgenden heftigen Auseinandersetzungen. Dies ist zugleich bereits jetzt Gerichtsakte und ist deshalb nicht-öffentlich.


3. Kosten für die Teilnahme und Bearbeitung entstehen nicht.
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Gerichtsgebühren wohl auch nicht.

Nur, sofern jemand spürbare Beträge für die Betriebsstätten-Abgabe zahlen muss, könnte es zu Kosten kommen. In diesem Forum stellt sich diese Frage aber kaum. Es wird fast nur die "Infosteuer" für "Wohneinheiten" diskutiert (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag", "Haushaltsabgabe").


4. Zeitplan: Wohl Ende Februar 2017.
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Anfang Januar erfolgen Fristsetzungen, ohne Landesverfassungsbeschwerden auf dem Verhandlungswege die Rechtswidrigkeiten durch Neuordnung zu unterbinden. Nach Fristablauf wird dann ab Mitte Februar 2017 die zu erwartende Verweigerung bestätigt und die Landesverfassungsbeschwerden werden eingeleitet.


5. Worauf wird geklagt? Rund 20++ Rechtsfehler
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vor allem die folgenden 3:
Hier Zitat aus einem heute verschickten Schriftsatz:
Zitat
N6.3. Abgleich der Kritik des LG Tübingen mit dem eigenen Forderungen-Katalog.

(1) Freistellung aller Niedrigstverdiener - etwa 4 Millionen, deren Rundfunkbeitrag nur deshalb vollstreckt wird, weil sie einen Antrag verweigern, "von anderer Leute Geld zu leben".
Nur vollständige Freistellung ist auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung rechtlich durchsetzbar. Ein Sozialtarif für Niedrigstverdiener mit Fernsehnutzung - beispielsweise 3 Euro pro Monat - scheidet als Streitziel leider aus.
(2) Fortfall von Betriebsstättenabgabe und Kfz-Abgabe, weil mehrfach rechtswidrig, ebenso jede sonstige Mehrfach-Belastung
(3) Fortfall der Rundfunkgabe bei Nichtnutzung. (Was in Frankreich seit Jahren gelingt, ist Deutschland dafür zu dumm?)

So lange diese 3 Kernforderungen nicht durch eine Neuordnung geeignet umgesetzt werden, werden die werdenden Multimillionäre (nämlich die Sender-Intendanten) keine Ruhe auf der Rundfunkabgaben-Front zu erwarten haben.
Wer Multi-Millionär werden will mit dem rechtsfehlerhaften Wegpfänden der letzten paar frei verfügbaren Monatsende-Euros der 4 Millionen Niedrigstverdiener im Land, rechne nicht mit Verständnis der öffentlichen Meinung, sobald es in dieser Härte allen Bürgern und also Wählern bewusst gemacht wird. Darunter sind rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter - die Multi-Millionen der Obersten gehen zu Lasten des Kindeswohls.

2 der rund 10 werdenden Multi-Millionäre der Sender-Spitzen sind im November 2016 bereits zurückgetreten (siehe oben Abschnitt N1.). So lange dies Unrecht fortdauert, so lange sind noch rund 10 zu viel im Amt.

6. Auch erfolgt Beschwerde gegen den neuesten Rundfunkstaatsvertrag.
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funk.net ist zu verbieten, weil trotz des raffinierten Täuschungsversuches im Namen nicht "Funk", also nicht gedeckt durch jetzige Staatsverträge und nicht durch Bundesverfassungsrecht. 
Meldedatenabgleich 2018 ist zu verbieten, weil seitens der Landesdatenschutzbeauftragten Berlin wie auch Brandenburg wohl engagiert als unzulässig deklariert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 07:39 von Hailender«
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