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Autor Thema: Vollstreckung inkl. Kosten aus erfolgloser Vollstreckung  (Gelesen 2116 mal)

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  • Beiträge: 265
Hallo, ein rein hypotetischer Fall.

Man nehme an, Person X wurde durch Zusendung von Bescheiden denen innerhalb der Frist wiedeersprochen wurde als Zahler der WG auserkoren.
Auf schlussendliche Zustellung eines Wiederspruchsbescheids erging Klage mit einer angepassten Begründung aus einem einschlägigen Forum.
Person X nahm rein hypotetisch ein lukratives Jobangebot aus dem fernen Ausland an. Über seine Regelung für die Post erlangte Person X Kenntnis dass das örtliche VG seine Klage abgewiesen hatte. Weshalb auch immer.
Man stelle sich vor Person X sei nun aus privaten Gründen wieder in D. gemeldet und erhielte ein Zwangsvollstreckung.
Im mitgesendeten Vollstreckungsersuchen werde eine Position "nicht beigetriebene Kosten aus der Vollstreckung des Ersuchens von Datum" aufgeführt.
Weiterhin sei anzunehmen Person X teilte dem BR seine Abmeldung mit, diese bestätigten die Löschung des Beitragskontos.

Person X hörte das es möglich sei gegen die Vollstreckung hypotetisch mittels einer Erinnerung vorzugehen.

Gibt es überlegungen zum Umgang mit einem solchen Posten?
Man muss wohl beim BS arbeiten um so dämlich zu sein eine Vollstreckung einer abgemeldeten Person zu versuchen und damit Kosten zu verusachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2019, 07:07 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man muss wohl beim BS arbeiten um so dämlich zu sein eine Vollstreckung einer abgemeldeten Person zu versuchen und damit Kosten zu verusachen.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass entsprechend der bereits im Forum vielfach diskutierten Maßnahmen bei Vollstreckungen, vorgegangen worden ist und zusätzlich die LRA darauf schriftlich hingewiesen worden ist, dass Person X beim ersten Vollstreckungsversuch bereits abgemeldet war.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2019, 15:47 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011

Enthält die Vollstreckung Kosten ohne Leistungsbescheid zu selbigen, dann sollten diese Kosten entsprechend angefochten werden.
Der GV ist wahrscheinlich dazu die falsche Stelle, der prüft nicht. Der will nur ausführen. Widerspruch müsste dazu wohl Richtung Auftraggeber erfolgen.


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