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Autor Thema: Verfallen die Beitragsservice-Schulden bei ALG 2?  (Gelesen 1448 mal)

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Verfallen die Beitragsservice-Schulden bei ALG 2?
Autor: 10. Dezember 2016, 12:48
Hallo zusammen!

Hier ein fiktiver Fall:

Mal angenommen es würde jemand nach einem 2-3 jährigen Boykott 700€ dem Beitragsservice schulden und hat bereits einen Eintrag beim Amt und Schufa.

Diese Person wird nun arbeitslos und beantragt ALG 2.
Es könnte ja theoretisch eine Befreiung stattfinden, doch was passiert mit den bereits Vorhandenen Schulden?

Gab es da schon ähnliche Fälle?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 06:47 von René«

Z
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Möglichkeiten:
Privatinsolvenz, nach 7 Jahren ist die Forderung von der Rundfunkanstalt auch weg.
Stundung der Schulden erbitten, wird wohl nur mit Ratenzahlung gehen, vielleicht hat man ja Glück und bis Abbezahlung von einem Drittel oder der Hälfte wird die Verfassungswidrigkeit festgestellt.


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P
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Zitat
Privatinsolvenz, nach 7 Jahren ist die Forderung von der Rundfunkanstalt auch weg.

Dazu müssen diese aber dem Weg zustimmen und auf Ihre Forderung verzichten.


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K
  • Beiträge: 142
In dem Fall könnte auch eine Rückwikende Befreiung möglich sein. Evtl. über eine Feststellungsklage, aber bei detailierter Darstellung kann das auch der Beitragsservice selbst machen. Einfach mal schriftlich dort nachfragen und den Sachverhalt schildern. Am besten mit Einkommensteuererklärungen, wenn die die Mittellosigkeit bescheinigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 18:27 von Bürger«

 
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