,obwohl ja nur ein Datenabgleich mit der Meldebehörde pro Jahr genehmigt ist,
Woher stammen denn solche Informationen? Das ist schlicht grob falsch.
Eingeräumt wurde ein einmaliger Meldedatenabgleich für alle Personen in Deutschland. Dieser Abgleich soll eine Neuauflage in 2018 bekommen.
Das hat jedoch nichts mit der Übertragung überein, welche bereits immer gelaufen ist, das EMA überträgt jede Meldung von Person A sagen wir mal noch am gleichen Tag und das immer unabhängig von diesem "einmaligen" Meldedatenabgleich.
Wie sich eine Abmeldung auswirken würde lässt sich nicht vorher sagen.
Falls Person A die Person B angeben will, so gibt es dafür überhaupt keine rechtliche Verpflichtung. --> Person A würde das ja freiwillig machen und dabei wenn es ohne Zustimmung der Person B erfolgt gegen Datenschutz etc. verstoßen bzw. sogar eine Straftat begehen.
Besser wäre wohl, wenn eine Forderung kommt einen Antrag auf Splittung der Kosten/Schulden zu stellen, weil bereits Zahlungen für diese Wohnung getätigt werden. Das gleiche sollte wohl auch Person B machen, wenn Person A dann hat einen Teil bezahlt oder auch befreit würde. Vielleicht kann sich auch eine Person befreien lassen, wegen Einkommenshöhe etc. Es gibt keine Pflicht, dass eine Person die Schulden für andere zu zahlen hat. Siehe AO, welche ja hier immer analog angewendet werden soll.
Person X hofft mal es wurde verständlich.
In Fällen wo eine Zahlung freiwillig erfolgt kann und wird das Forum wohl keine größere Hilfe bei der Ermittlung der Beitragshöhe leisten können, denn dazu sollte Person A Bescheide anfordern, welche die Höhe und den Zeitraum genau erklären. Falls die Bescheide das nicht erklären, dann sollte halt Widerspruch dagegen eingelegt werden. Dieser ist mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu versehen, weil sonst ja erwartet wird, dass Person A auch ohne Klärung sofort zahlt.
Person A überlegt nun, damit er endlich Ruhe von den Nervensägen hat, die Abmeldung vorzunehmen
Wo?
Abmeldung aus Deutschland, Abmeldung beim EMA, Abmeldung von was?
Weil Person B bereits zahlt, nun ja, das hilft Person A für die alte Wohnung jedoch nicht, denn dort besteht wahrscheinlich ein "größerer" Teil der offenen Forderung. Wo auch immer die Abmeldung erfolgt, wünscht PersonX viel Erfolg. Eine Neuberechnung erfolgt wahrscheinlich nur anhand der EMA Daten. --> Gegen den Bescheid dürfte ein Widerspruch zulässig sein. Person A könnte dann anders vortragen.
Bei der Gegenseite besteht die Vermutung, diese ergibt sich aus EMA Daten, Person A kann diese Vermutung, auf welcher also die Berechnung erfolgt anzweifeln, (Stichwort Beweislastumkehr) also aktuell müsste wohl Person A Nachweise liefern das die Vermutung falsch ist und damit auch die Berechnung. Also bräuchte Person A für die Zeiträume und die falschen Daten beim EMA eine passende Erklärung ;-).
--> Bzw. müsste Person A Nachweise für die Vermutung fordern. Tut Person A das, wird sicherlich aus dem EMA Daten zitiert.
Falls die alte Wohnung eine WG war, oder eine sonstige Betragspflicht für diese Wohnung nicht bestand, dürfte es einfacher sein.
-> Z.B. die Wohnung war keine nach Rundfunkstaatsvertrag --> einfach mal prüfen, ob diese Bedingungen überhaupt erfüllt waren.
Natürlich gib es auch die Möglichkeit die Forderung zu blokieren mit Widerspruch und Begründungen, welche aufzeigen, dass der Beitrag nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist. -> Dazu muss Person A das Grundgesetz lesen und anwenden.