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Autor Thema: Zahlungsaufford. von Stadt/Finanzbuchhaltung > rückwirkend 3 J. (ohne Bescheid)  (Gelesen 2640 mal)

D
  • Beiträge: 13
Person A hat das folgende Schreiben ihrer Stadt/ deren "Finanzbuchhaltung" erhalten.

Bisher hat Person A nie GEZ gezahlt und jeden Brief der GEZ bei der Post wieder abgegeben mit den Worten "wohnt hier nicht". Klappte bis heute 1A.

Unter der jetzt angeschriebenen Adresse wohnt A seit knapp 2 Jahren.
Die GEZ möchte aber direkt ab 2013 Geld sehen.

Geht das überhaupt?
Immerhin ist die Vorderung ohne Bescheid und schon 3 Jahre alt.

Was kann man jetzt machen?
Gibt es da Erfahrungswerte?


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden ("Person A").
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
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Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Zahlungsaufforderung durch die Stadt (ARD ZDF Gebühren)" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 01:57 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
 Na ist doch wahrscheinlich sehr einfach. ;-)
 
 Persönliches Gespräch mit der Stelle suchen, welche diese Vollstreckung ausführen will.
 
 "Forderungen aus "Verträgen" mit dem angegebenen Gläubiger sind nicht bekannt."
 Falls die Stelle erklärt, das die Forderung nicht aus Verträgen sondern ... bla bla sein, dann
 gilt es halt nachzufragen, wie was warum usw., welche Grundlage wo steht usw.
 
 Bis aha, Amtshilfeersuchen oder Vollstreckungsauftrag --> mit Behauptungen --> Titel und vollstreckbar usw.
 
 Also an sich sollte es dort ja ein Amtshilfeersuchen geben, aus welchem sich die Forderung ergeben könnte. (keine Sorge so etwas haben die).
 
 Aber im Prinzip, Satz wie oben. Es gilt unabhängig ob Vertrag oder eine "vermeintliche" gesetzliche Forderung, vor der Vollstreckung hat eine Bekanntgabe zu erfolgen.
 
 Hier wird die Stelle erklären, das ist nicht Ihre Sache haben Sie nicht zu prüfen etc. (Betonwand)
 
 Dann bräuchte Person A also viel Zeit sich mit der Sachlage und mit dem vermeintlichen Gläubiger auseinanderzusetzen und das zu klären, schließlich ist dieser ja in der Nachweispflicht.
 Wer Geld will muss und sollte wohl auch Nachweise für eine Bekanntgabe liefern können, also das Forderungen  tatsächlich bekannt gegeben wurden. Die Bekanntgabe ist eine Voraussetzung vor der Vollstreckung. Ebenso meist eine Mahnung.
 
 Das sollte auch die Stelle wissen, welche jetzt die Wohnung von Person A öffnen lassen will.
 
 Natürlich wird die Stelle behaupten das selbst nicht prüfen zu müssen, nun ja, aber dann muss die Stelle wohl die  externe Prüfung abwarten (Rechtsschutz und Unterlassungsanspruch, eine Vollstreckung ohne Voraussetzung ist in Deutschland bisher völlig unzulässig, aber es wird natürlich trotzdem versucht und auch gemacht). Sollte die Vollstreckung also weiter gehen, dann würde wahrscheinlich nur § 123 VwGO vor einem VG helfen, im Falle dass die Forderung tatsächlich von einer Behörde kommt, welche nach Verwaltungsrecht handeln darf. Das an sich kann jedoch auch in Frage gestellt werden, dann wäre Schutz vor einem Gericht zu suchen, welches zuständig sein könnte.
Aber Achtung, einige dieser Stellen schalten auf einen Modus Vollstreckung "Fortsetzung" durch z.B. Kontopfändung Lohnpfändung etc. der Bürger wird mit seinen Einwänden also völlig ignoriert usw.. Dagegen hilft nur noch öffentlicher Widerstand und eine Art Massenbewegung, welche die Öffentlichkeit über die Missstände aufklärt.

Es ist für einen unbescholtenen Bürger ohne Vorkenntnisse in Vollstreckungssachen schlicht unbegreiflich, wie eine  "Verwaltungs-" Vollstreckung ablaufen wird. Es wird behauptet und dann läuft das ... immer weiter. Werden Rechtsmittel oder nicht die Richtigen zur richtigen Zeit eingelegt dann ist das Geld weg, das Konto leer etc. oder die Wohnung halt offen, bzw. der Lohn weg. Es beginnt aber immer mit einer "Behauptung" der Bekanntgabe mehr nicht. Darauf aufbauend läuft die Vollstreckung los und endet erst mit Erfolg oder wenn irgendeine Seite das von sich aus stoppt oder ein Gericht ein deutliche Entscheidung fällt (Fehlanzeige). Die Einwände des Bürgers sind dabei "belanglos" bisher, selbst vor Gerichten.

(Diese Gerichte schützen nicht den Bürger, sondern beugen aus Sicht der PersonX bisher das Recht, das es weiter möglich wird, rein aus einer Behauptung zu vollstrecken, ->>ja das haben wir schriftlich auch hier im Forum.)

PersonX schaut seit etwa 2 Jahren diesen Vorgängen zu und ist immer noch erstaunt mit welcher Energie diese Vollstreckungen ohne grundsätzliche Änderung bei der Bekanntgabe von Forderungen begonnen werden. Es ist immer noch das Gleiche, es wird Zeit das sich etwas ändert.


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D
  • Beiträge: 13
Danke für deine ausführliche Ausführung.

Person A werde allerdings aus Zeitgründe und zum Zweck der Dokumentation schriftlich darauf antworten.
Sollte im Prinzip doch auch kein Problem sein?

Person A geht's dabei auch seit Jahren um's Prinzip ... die GEZ ist einfach eine Zwangsstreuer und das vorgehen ist seit Jahren einfach nur dreist.
Man kann nur hoffen, dass es endlich vor irgendeinem Gericht zu einem Ende für die GEZ kommt.


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Zitat
Person A werde allerdings aus Zeitgründe und zum Zweck der Dokumentation schriftlich darauf antworten.
Sollte im Prinzip doch auch kein Problem sein?

An sich nicht, aber in Vollstreckungssachen ist es besser, persönlich und schriftlich zu machen. Also erstmal persönlich vorsprechen, dabei sehr ruhig und sachlich bleiben. Erst mit allen dann bekommenen Daten ans schriftliche gehen und auch den Vorgang zusammenfassen, dokumentieren und Post an die (alle) richtigen Stellen senden.

In der Tat können das dann sogleich auch schon mal 3 Briefe sein ;-). Der erste an die Stelle wo man persönlich war, der zweite an den vermeintlichen Gläubiger und ein dritter in Vorbereitung für die Beschwerde an den Landtag.

Das sieht dann ehr so aus, 1 Brief an den vermeintlichen Gläubiger, der zweite Brief geht mit fast dem gleichen Text an alle weiteren Stelle mehr oder weniger erstmal zu Kenntnisnahme. Gegebenenfalls muss an eine weitere Stelle dann auch noch ein Unterlassungsbrief also Brief mit Unterlassungsaufforderung gesendet werden.

Das dokumentiert eine Person A dann alles, und auch die Reaktionen, weil das ja dann Bestandteil der Beschwerde wird.

PersonX kann das nur so empfehlen. Erst das Gespräch suchen, dann erst schreiben, schon weil Person A dann nichts im ersten Moment schreiben würde, was dort sowieso nicht beachtet würde. --> Der Zeitgewinn dürfte deutlich größer sein.


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g
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Nach einem Vollstreckungsersuchen ohne Widerspruchsbescheid habe ich den Gv der Stadtkasse überzeugen können, dass das nicht rechtens ist. Darauf hat er den BS aufgefordert, einem Widerspruchsbescheid nachzuweisen. Da das natürlich nicht erfolgte, hat er alles erstmal nach Köln zurückgeschickt.
Er interessierte sich sogar für Hintergründe, war wirklich kooperativ, meinte aber nach der gegenwärtigen Rechtslage würden wir uns wohl wiedersehen.
Na ja, wenigstens ein Etappensieg.


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Heute war der Herr Vollstrecker der Stadt bei Person A hat diese aber nicht angetroffen. Allerdings hat Person A telefonisch kontaktiert. Er gibt die Sache jetzt an die GEZ zurück und Person A müsste nun über die GEZ mit der Einforderung einer Eidesstaatlichen Selbstauskunft rechnen bzw. mit Vollstreckungsmaßnahmen. Daher sollte sich Person A umgehend mit denne in Verbindung setzen, da Person A bisher keine Schreiben der Anstalt erhalten hat.

Was würdet ihr Person A empfehlen? Weiter aussitzen und Warten bis eine neue Ankündigung bzw. Einforderung der Auskunft erfolgt?
Übrigens. Was würde passieren, wenn am Briekasten und der Klingel von Person A auf einmal kein Name mehr steht  :angel:


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