#1: 07. Dezember 2016, 10:04
http://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0034.pdfBegründung:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Deutschlands muss auf den Prüfstand.
Deutschland hat einen sehr großen und sehr teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Manche sprechen von dem teuersten Rundfunk der Welt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten betreiben 22 Fernsehkanäle, 67 Radioprogramme und sind dazu noch im Internet auf diversen Kanälen vertreten.
Art. 5 Abs. 1 GG sichert die Existenzgrundlage des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks. Der Wortlaut unserer Verfassung kennt jedoch den „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ nicht.
Dieser Begriff wurde erst durch Gesetze und Richterrecht geschaffen und institutionalisiert.
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Deutschland reagiert auf Veränderungen stoisch durch maximale Ausdehnung des Angebots der öffentlichen Rundfunkanstalten. Die Landesregierungen hecheln mittels einer Inflation an Rundfunkänderungsstaatsverträgen den Neuerungen hinterher. Dabei hat die Politik es bisher nicht geschafft, die Medienrealität selbst wegweisend und nachhaltig zu gestalten. Eine
grundlegende und zukunftsorientierte Neuregelung, eine die Vielfalt und Qualität sichernde Medienordnung ist längst überfällig. Denn den Rundfunk nach der klassischen Definition gibt es nicht mehr. Heute ist er einer von vielen Übertragungsmöglichkeiten audiovisueller Inhalte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nur noch ein kleiner Teil einer weltweit vernetzten, expandierenden und immer weniger zu kontrollierenden Medienindustrie
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Der Rundfunk als sogenannte vierte Gewalt hat seine Kontrollpflichten gegenüber den anderen drei Gewalten unzureichend wahrgenommen. Er ist ihr Korrektiv und nicht ihr Sprachrohr. Staatsferne statt Kuschelkurs.
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Die Angebote von ARD und ZDF rechtfertigen nach Auffassung vieler Bürger nicht ihre umfassenden Privilegierungen. Es gibt in Deutschland unzählige private Rundfunkanbieter, die sehr viel kostengünstiger Programme von hoher Qualität senden. Zudem schreitet die Nutzung der digitalen Medien unaufhaltsam voran.
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Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat zum 1. Januar 2013 in Kraft. Er brachte den Anstalten noch mehr Zwangsbeitragszahler und damit noch mehr Einnahmen. Die Akzeptanz der Finanzierung steigerte das nicht. Der Beitrag wird erhoben, anknüpfend an den Haushalt und unabhängig vom Besitz eines Empfangsgerätes.
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Überzeugte Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden aufgrund ihrer Zahlungsverweigerung in Zwangshaft genommen. Totalverweigerern werden Konten gepfändet, und der Staat schreckt auch vor Inhaftierungen nicht zurück.
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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!
Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!