In (logischer?) Fortsetzung von
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0in Verbindung mit
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ? (2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0werden seitens ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich schon seit einiger Zeit (mglw. schon seit 2019?) offensichtlich angepasste Vollstreckungsersuchen versendet und somit seit einiger Zeit
Drittauskünfte - jedenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern - unter Umgehung des Betroffenen schon bei Vollstreckungssummen unter 500€ bei der Vollstreckungsstelle (hier Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht) beantragt und wohl auch durchgeführt.
(Hinweis: Hier beispielhaft wiedergegebenes Papier-Vollstreckungsersuchen könnte mglw. nur bei Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht existieren. Bei Vollstreckung durch Stadtkassen könnte das Vollstreckungsersuchen ggf. nur volldigital existieren - Inhalt bislang nicht genau bekannt.)Die bisherige Formulierung lautete (Hervorhebung nicht im Original):
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach und beträgt die Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen und zu übersenden.
Quelle: Vollstreckungsersuchen MDR 12/2019 (extern, etwaige Forum-Quelle für gleichen Wortlaut wird noch gesucht)Die aktuelle Formulierung lautet (Hervorhebung nicht im Original):
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, beantragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern, die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen und zu übersenden. Beträgt die Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir zusätzlich eine entsprechende Erhebung bzw. einen Abruf bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO.
Quelle: siehe Abbild Seite 1 im AnhangAnmerkung: Kommasetzung wie im Original. Wenn die "öffentlich-rechtlichen Experten" bei ARD-ZDF-GEZ wüssten, dass "Kommas Leben retten" können
https://www.google.com/search?q="Kommas+können+Leben+retten"
...will sagen, dass durch obige Kommasetzung nicht ausgedrückt wird, dass beim GV beantragt wird, die Abfrage beim Bundeszentralamt zu tätigen, sondern mit obiger Kommasetzung ausgedrückt wird, dass ARD-ZDF-GEZ angeblich selbst die Abfrage direkt beim Bundeszentralamt beantragen. Naja... Nebenschauplatz.Ob solch weitreichende - auch datenschutzrechtliche - Konsequenzen durch offensichtlich ohne jegliche menschliche Mitwirkung
"vollständig automatisiert" erstellte Vollstreckungsersuchen rechtlich zulässig sind, darf bezweifelt werden, wird aber wohl (wieder mal) erst rechtlich durchgestritten werden müssen - siehe u.a. unter
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen (11/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32538.0Die Aufstellung/ Auflistung auf Seite 3 ist schon seit deutlich längerer Zeit so bekannt und soll hier auch nicht weiter vertieft werden.Siehe tangierend u.a. auch unter
Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28760.0
Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Selbständigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33562.0
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0Dieser Thread befindet sich in Bearbeitung und bleibt daher vorerst noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.