Drucksache 6/3106 vom 30.11.2016http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/60485/neugestaltung-des-%c3%b6ffentlich-rechtlichen-rundfunks-und-abschaffung-des-rundfunkbeitragssystems.pdfAntrag
der Fraktion der AfD
Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Abschaffung des Rundfunkbeitragssystems
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. bis zum 31.12.2016 dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich die Kündigung
a. des Rundfunkstaatsvertrages,
b. des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,
c. des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages,
d. des ARD-Staatsvertrages,
e. des ZDF-Staatsvertrages,
f. des Deutschlandradio-Staatsvertrages sowie
g. des MDR-Staatsvertrages
zu erklären;
2. mit den Regierungen der anderen Bundesländer Verhandlungen aufzunehmen, um eine grundlegende Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuleiten und diese innerhalb des Kündigungszeitraums abzuschließen. Die Neugestaltung soll den Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, beispielsweise durch Zusammenlegung und Verkleinerung bisheriger Sendeanstalten, deutlich reduzieren. Wesentliche Programmaufträge sollen sein: Politische Information und eine tatsächlich ausgewogene politische Meinungsbildung, kulturelle und wissenschaftliche Bildung, regionale und heimatbezogene Information, Sportberichterstattung in angemessenem Umfang. Gehobene Unterhaltung kann ein nachgeordneter Programmbestandteil sein, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Massenunterhaltungssendungen, für die es ein breites Angebot der privaten Sender gibt, nicht zuständig ist. Besonders sind die Sicherung des inhaltlichen Pluralismus sowie die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten und abzusichern. Ein öffentlich-rechtliches Internetprogramm wie das "Junge Angebot" von ARD und ZDF soll es nicht geben. Schließlich ist das bisherige System der Finanzierung des offentlich-rechtlichen Rundfunks mittels einer Zwangsabgabe (Rundfunkbeitrag) abzuschaffen und durch ein alternatives System zu ersetzen, das nutzungsbezogen oder steuerfinanziert sein könnte. Bei der künftigen Finanzierung sollen Werbeeinnahmen keine Rolle spielen. Die Landesregierungen sollen Regelungen für eine eventuell notwendig werdende Übergangsfinanzierung finden.
Zur Begründung siehe die weiteren Ausführungen im Dokument.