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Autor Thema: Nach Widerspruchsbescheid Widerstand ohne Klagen  (Gelesen 1300 mal)

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  • Beiträge: 1
Nach Widerspruchsbescheid Widerstand ohne Klagen
Autor: 30. November 2016, 12:09
Hi Leute,

erstmal großes Lob an das Forum und die Community für die Hilfe im Kampf gegen diese Abzocke.

Alles rein fiktiv:

Person A ist im März 2015 umgezogen und wurde dadurch "GEZ-pflichtig". A hat nichts gezahlt und gegen 2 Bescheide Widerspruch eingelegt. Jetzt nach ca. 6 Monaten Ruhe hat Person A einen Widerspruchsbescheid(nachweislich per Einschreiben) erhalten .

Person A arbeitet Vollzeit und studiert nebenbei und hat dadurch leider nicht die nötige Zeit(und die finanziellen Mittel) um den Weg der Klage gegen den Widerspruchsbescheid einzuschlagen und möchte es der GEZ trotzdem möglichst schwer machen. Person A lebt in Brandenburg und hat derzeit ca. 400€ offen.

Wie soll sich Person A verhalten?  Erstmal auf Mahnungen warten und dann dadrauf reagieren? Bisher kam nur der Widerspruchsbescheid und eine Ablehnung auf "Aussetzen Des Vollzugs".


Person A hatte noch die Überlegung sich wieder zu seinen Eltern umzumelden (selber Ort, wenige km Entfernung) um zukünfigte Forderungen abzuweisen mit der Begründung das für den Haushalt bereits gezahlt wird. Person A steht allerdings als alleiniger Mieter in einer Wohnung eingetragen und geht davon aus, das die GEZ für diese Wohnung weitere Forderung verschicken wird, auch wenn diese als Zweitwohnung angegeben wird und in der Erstwohnung der Beitrag von jemand anders gezahlt wird?

Liebe Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 06:47 von René«

 
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