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Autor Thema: Erste Klage verloren -> neuer Festsetzungsbescheid Ende 2016 -> beste Strategie?  (Gelesen 2339 mal)

p
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

mal die Geschichte einer fiktiven Person X in aller Kürze:
Man stelle sich vor, X habe schon mal den "kompletten" Weg beschritten: Bescheide bekommen (2014), Widerspruch eingelegt (2014), Widerspruchsbescheid/Ablehnung bekommen (2015), Klage eingelegt (2015), Klage ruhend stellen lassen (2015) und letztendlich die Klage in der mündlichen Verhandlung vorm VG Stuttgart verloren (2016). Weiter als zur ersten Instanz wäre X aufgrund der Anwaltspflicht nicht gegangen und bisher habe sich nach dem Gerichtsurteil auch niemand mehr zum "Geld eintreiben" gemeldet. Soviel zur Historie.

Angenommen X habe Mitte Dezember 2016 einen weiteren Festsetzungsbescheid für die restlichen Beiträge von Ende 2014 - Ende 2016 erhalten: wie könnte X dann am besten reagieren?
Eingang der Bescheide anzweifeln (sprich erstmal gar nicht reagieren)?
Oder erneut Widerspruch einlegen?
Wenn ja, mit neuen Begründungen (würde zeitlich wohl eng werden) oder aus Aufwands-/Zeitgründen das alte Widerspruchs-Schreiben aus 2014 mit dem Vorbehalt weiterer Begründungen in einer evtl. später anstehenden Klage zu formulieren?

X würde ungern einfach zahlen, denke ich. Wenn jemand Geld von X will, muss er sich jeden Cent über ein Gericht einholen. Immer wieder!

Viele Grüße,
pstfch


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G
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Die Begründung im Widerspruch spielt wahrscheinlich fast keine Rolle, da der Widerspruch sowieso zurückgewiesen wird. Wenn man einfach schreibt daß der Beitrag verfassungswidrig ist sollte es reichen. Erst in der Klage muss man deutlicher werden.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Fiktive Person M ( und unfreiwilliger verantwortlicher Widerspruchsführer, sobald die zuständige Rundfunkanstalt an Person M einen Festsetzungsbescheid sendet) bevorzugt eine umfangreiche und ausführliche Begründung für seine Widersprüche.
In diesen wird die zuständige Rundfunkanstalt ausführlich unter anderem auf den grundgesetzwidrigen Zwangsbeitrag und die aktuelle Rechtslage hingewiesen. Die Rundfunkanstalt ist angehalten in ihrem Widerspruchsbescheid möglichst widerspruchsnah eine Gegenargumentation zu liefern. Mit jeder Widerspruchsbegründung erhöht sich der Aufwand für die Rundfunkanstalt.
Person M möchte der Rundfunkanstalt schließlich keine wichtigen, aktuelle Informationen vorenthalten und ist immer im engen Kontakt mit der zuständigen Rundfunkanstalt, es sind ja schließlich auch nur Menschen und es ist anGerichtet!!! 8)



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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@ Markus KA

Hat sich die Anstalt dann auch einmal herabgelassen Deine Argumente zu entkräften oder kamen Textbausteine wie bei mir?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Fiktive Person M hat sich zu Begin ihrer Widerspruchskarriere die unnötige Arbeit gemacht und ihre Widerspruchsbegründung einer Organisation mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geschickt. Diese hat deutlich mit Textbausteinen gearbeitet (könnte aber auch an der damals noch dürftigen Widerspruchsbegründung gelegen haben).
Mittlerweile und Dank der Moderatoren und Adminstratoren hier im Forum, ist fiktive Person M eines besseren belehrt worden.
Die Organisation mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist KEIN Ansprechpartner. Einzig und allein die zuständige Rundfunkanstalt trägt die Verantwortung und muss auf die Anfrage des Bürgers reagieren. Hierbei hat Person M relativ "gute" Erfahrungen mit der zuständigen Rundfunkanstalt gemacht. Sie bemüht sich, im beiderseitigen respektvollen Umgang, auf Fragen und Argumente einzugehen. Textbausteine lassen sich nicht ausschließen, aber auch diese müssen einmal entwickelt und geschrieben werden. ;)


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Z
  • Beiträge: 1.564
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!

Z macht sich aber keine Mühe mehr und verwendet C&P für seine eigenen Textbausteine.

Erst für die zweite Klage wird er etwas individueller werden müssen...


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a
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So ist das bei einem Bekannten auch gelaufen. Das FA als Beklagte ist ohne Antrag gegen die Anstalt ausgetauscht worden, obwohl die Klage eindeutig dem Handeln des FA galt. Dann das Übliche "Behördenstatus"
Art 24 GG war angeführt und wurde ignoriert.
Für 2. Instanz (nach Fristverkürzung) kein Anwalt zu bekommen, Verfahren erledigt.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

 
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