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Autor Thema: Köln: Erlebnistag beim WDR, 14.11.16 (Vorsprache wg. Vollstreckung)  (Gelesen 1667 mal)

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Köln: Erlebnistag beim WDR, 14.11.16

Tja, nun war ich auch mal wieder vor Ort und bin eigentlich positiv überrascht.

Worum ging es?

Ein Mitstreiter hatte familienbedingt für den 14.11.16 gleich 2 aktuelle Zwangsvollstreckungen,
gleicher Familienname, gleiche Adresse, 2 verschiedene Beitragsnummern.

Nun, zuerst zu welcher Adresse sollen wir nun gehen?

Das Spiel ist ja schon bekannt, im Zweifel nicht zu der Adresse, die als Adresse der zuständigen
Landesrundfunkanstalt angegeben ist. (der juristische Begriff dazu: ladungsfähige Adresse!)

Fangen wir halt mal an.

Das erste WDR-Gebäude vom Bahnhof aus, groß und mächtig in der Nähe des Doms: falsch!

Wir wurden 2 Häuser weiter geschickt, auch falsch!

Im nächsten Gebäude, immerhin schon mal Appellhofplatz 1, wurden wir, dank telefonischer
Ankündigung mit einem Übersichtsplan der „tausend“ WDR-Gebäude in Köln empfangen.

Ok also hier auch falsch (wie war das doch gleich nochmal mit der ladungsfähigen Adresse?)

Ok, wir haben dann doch noch ein WDR-Gebäude gefunden, in dem wir unser Anliegen vortragen durften.

Zunächst war Warten im Vorraum angesagt, immerhin war es gut geheizt und man konnte sich
hinsetzen.

Nach nur kurzer Zeit wurden wir herein gebeten.

Die Sachbearbeiterin warf nur einen Blick auf die beiden Zwangsvollstreckungen:  gleiche Adresse,  gleicher Name, 2 Beitragsnummern.

„Oh, das ist aber falsch, welche Zwangsvollstreckung soll ich stornieren?“

OOCCHH

Wir Mitstreiter schauten uns nur sprachlos an.

So schnell gibt es eine Lösung!?

Eh ja, dann mal diese hier storniert!

Gesagt, getan, Abmeldung ausgefüllt, Bestätigung darüber erhalten mit Stempel, Unterschrift
und Uhrzeit. Es war 11 Uhr und die Zwangsvollstreckung sollte um 11.50 Uhr durchgeführt werden, (sofern jemand die Haustüre öffnen wird, ansonsten würde nach einer richterlichen Verfügung für eine Wohnungsöffnung ersucht werden!)

Die Stimmung war nun allgemein sehr positiv.

1x Stornierung super, aber für die 2. Zwangsvollstreckung muss ja auch eine Lösung gefunden werden.

Hmm, Anmerkung, dass die 2. Zwangsvollstreckung rechtlich auch nicht tragbar ist.

Allgemeines Schweigen, allgemeines Stirnrunzeln.

Und nu, das müssen sie mit einem Rechtsanwalt besprechen.

?

Die Zwangsvollstreckung läuft aber gerade zeitgleich.

Dann formulieren sie halt ihre Bedenken und schicken sie dann an…..

- Aber die Zwangsvollstreckung läuft in diesem Augenblick, ich würde gerne
was zur Niederschrift formulieren.

?

Das geht hier nicht?

Warum?

Das geht hier nicht?

Ich möchte dann bitte mit jemanden vom WDR sprechen, wie auch immer, es ist
dringend notwendig.

?????????

Die andere Kollegin hat dann derweil irgendetwas am Computer gemacht und nach einiger
Zeit meinte sie, ich könnte ja meine Bedenken in diesem Formular (frisch ausgedruckt)
niederschreiben.

Ok.

An der Pforte fragte ich dann den Pförtner, ob er mir nicht irgendetwas mit einem Tisch hätte, da ich jetzt dieses Formular ausfüllen soll.

Ja, dann machen sie das halt hier am Thresen.

?

Ok, sie können sich auch hier am Eck an meinen Schreibtisch setzen.

Er räumte daraufhin einen Teil seines Schreibtisches frei und ich durfte mich dort hinsetzen
und mein Formular ausfüllen.

Vielen Dank, es war echt toll und bequem.

Folgende Punkte formulierte ich dann:

1. Forderung, die Zwangsvollstreckung auch zurückzuziehen (siehe 1. Zwangsvollstreckung)

2. Hinweis auf den Ausnahmeparagrafen im Verwaltungsverfahrensgesetz, bzgl. WDR

3. Behördenstatus, siehe Tübinger Beschluss vom 16.09.16

4. Zustellfiktion

5. Allgemein bzgl. der Rechtslage:
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kann nicht über verfassungsrechtliche Belange urteilen.

Möglichkeit: Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht, z.B.

Hinweis, dass aktuell 37 Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig sind.

Diesem Schreiben haben wir dann den Tübinger Beschluss vom 16.09.16, mit angemarkerten RN und eine
Kopie des Ausnahmeparagrafen beigefügt.

Leider noch nicht angeführt habe ich die falsche Gläubigerbenennung und dazu das entsprechende Tübinger Urteil.

Alles in allem dennoch ein erfolgreicher Tag. :) ;D 8)


Edit "Bürger":
Betreff präzisiert.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 21:42 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
  • Beiträge: 6
Derjeniger Mitstreifer war Person X ::) Und kann nur bestätigen, wie es gewesen war.
In dieser Sinne kann ich nur bedanken für die Mithilfe und zusammenhalt Karlsruhe
und wurde ich jedem empfehlen dass alle zusammenhalten und dagegen kämpfen,
 zusammen sind wir eine Macht und können wir dagegen besser wehren


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 21:42 von Bürger«

 
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