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Autor Thema: Puffbesuche für ÖRR-Mitarbeiter gehören wohl doch nicht zur Grundversorgung  (Gelesen 2041 mal)

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S
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Hehe, erwischt!

Tja, und die EDV-Anlage wurde natürlich von den GEZ-Beiträgen bezahlt und weil eine Bestechung notwendig war wird wohl entweder an der Qualitätsschraube oder an der Preisschraube gedreht worden sein.

Es wurde definitiv zu viel gezahlt. Die Behauptung es sei kein Schaden entstanden halt ich somit für gelogen. Wer weiß was der Richter als Dankeschön erhalten hat.

Gut, dass ich nicht zahle.


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3

3Land

Ärgerlich, daß von den GEZlern niemand in Haft mußte.


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