Hier geht es um Gebühren (echte Gebühren, also Geld für eine wirklich in Anspruch genommene Leistung) für die Sondernutzung von Straßenland, wer z.B. eine Straße für ein Straßenfest sperren lassen möchte, der kann einen Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes stellen und bekommt möglicherweise unter Auflagen die Genehmigung dafür. Die Auflagen können welche zur Verkehrssicherheit sein (Absperrungen, Feuerwehrzufahrten, aber eventuell auch Sicherstellung, daß keine Stolperfallen lauern) oder Lärmschutz betreffen, die Erlaubnis für bauliche Veränderungen enthalten, die ggf. auch wieder nach Ende der Veranstaltung zurückgebaut werden müssen.
Selbstverständlich muß auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einen solchen Antrag stellen, wenn sie auf dem Marktplatz eine Veranstaltung durchführen will und auch die Kosten dafür übernehmen.