Das stimmt schon so, denn bei Mr.X stand auf dem Schreiben eines GV, dass bei Nichtabgabe der VA der "Gläubiger" die Haft beantragen kann.
Auf dem Haftbefehl ist aber als Gläubiger das 'Amt Beetzsee' eingetragen.
(ich glaube, das wurde später in BS abgeändert, was aber auch falsch ist)
Wer ist der Gläubiger? Na, der RBB. Die beim RBB wissen von nischt, weil die Anschreiben der BS macht.
Die Rundfunkanstalten kümmern sich auch um nischt, die wollen fette Kohle und mehr nicht.
Das Amt Beetzsee dient als Vollstreckungsbehörde und könnte nur dann der Gläubiger sein,
wenn sie die Forderung aufgekauft hätten. Dann müsste dies im Haftbefehl stehen. Dort ist nichts zu sehen.
Somit ist davon auszugehen, dass irgendein Bediensteter dies entgegen bestehenden Gesetzen beantragt hat, wozu er gar nicht berechtigt ist.
Wie nennt man das?