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Autor Thema: SWR zitiert falsche Gesetze  (Gelesen 2305 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
SWR zitiert falsche Gesetze
Autor: 27. Oktober 2016, 15:22


Zitat
"Dabei gibt der Rundfunkstaatsvertrag vor: "Der SWR soll zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen, der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen" (Auszug aus § 3 Abs. 5)."

http://www.swr.de/unternehmen/organisation/das-ist-der-swr/-/id=7687068/did=12277828/nid=7687068/v9ukzm/index.html

Das zitierte "Gesetz", angeblich § 3 Abs. 5, ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu finden.

Zitat
§ 3 RStV
Allgemeine Grundsätze
(1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik
Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen
(ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben
in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen
Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor
Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken. Weitergehende
landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote sowie § 41 dieses Staatsvertrags
bleiben unberührt.
(2) Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im
Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2016, 15:36 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: SWR zitiert falsche Gesetze
#2: 27. Oktober 2016, 20:03
Der zitierte Wortlaut ist in keinem der verlinkten Rundfunk(änderungs)staatsverträgen vorhanden.


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mb1

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Re: SWR zitiert falsche Gesetze
#3: 28. Oktober 2016, 00:40
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html#Heading6

Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Zitat
(5) Der SWR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders zu entsprechen. Die Programme des SWR dienen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Die Gliederung des Sendegebiets in die beiden Länder ist auch in den gemeinsam veranstalteten Programmen angemessen zu berücksichtigen.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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