Kurze Zusammenfassung der heutigen Verhandlung:
Klägerin hat früher Rundfunkgebühren (ohne Fernsehen) per Einzugsermächtigung bezahlt, weil sie den Betrag als zu gering ansah, um darüber zu streiten.
Den Rundfunkbeitrag für Rundfunk und Fernsehen möchte die Klägerin nicht zahlen, weil sie keine Nutzerin von Rundfunk und Fernsehen sei. Sie wies auf die vielen Mahnverfahren hin, die zum Eintreiben des Beitrages geführt werden müssen und meinte, es seien noch Rechtsfragen auf europäischer Ebene hierzu offen.
Der Richter erläuterte, dass es auf die Nutzung nicht ankäme, sondern auf das Innehaben einer Wohnung. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe die Beschwerdeverfahren zum Rundfunkbeitrag in Deutschalnd verworfen.
Es erging daher das Urteil, dass die Klägerin den Rundfunkbeitrag zahlen muss.