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Autor Thema: Untermieter soll bezahlen, Hauptmieter bleibt verschont?  (Gelesen 17334 mal)

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  • Beiträge: 34
So ungefähr hat PersonX die Klage zur Einreichung formuliert.

PersonX hat es kurz und schmerzlos versucht.
Irgendwelche Informationen, welche Wohnung genau, bzw. wer der "Vermieter" war, hat Person X noch nicht mitgeteilt.


Zitat
Ich behalte mir ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.

Nach §2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist Beitragsschuldner der Inhaber der Wohnung.

An meinem ehemaligen Meldeort Adresse PersonX war ich nicht Inhaber der Wohnung und hatte nur einen Untermietvertrag mit eingeschränkten Rechten, beziehungsweise keine eigene Wohnung inne.
Es handelte sich nur um einen vorrübergehenden Aufenthalt für die Dauer von 4,5 Monaten in Stadt .
Der Wohnungsinhaber ist hier für die Beitragsschuld zuständig.
Nach dem Melderecht muss ich irgendwo gemeldet sein, auch wenn dies nur ein kurzfristiger vorübergehender Aufenthalt ist.


Unabhängig davon erfolgt ebenfalls die Feststellung der Nichtigkeit, wegen falschen Angaben auf dem Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20343.0.html

Muss Person X in der Klage darauf verweisen?
Bietet sich das Vermischen der Verfahren an oder sollten beide Verfahren getrennt bleiben?


Edit "ChrisLPZ":
Betreff korrigiert.
Bitte bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 23:56 von Bürger«

 
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