Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Behinderung bei P-Konten  (Gelesen 1404 mal)

  • Beiträge: 884
Behinderung bei P-Konten
Autor: 11. Oktober 2016, 00:15
Die RP schreibt unter Titel "Sparkasse verweigert Kunden vier Tage Geld-Auszahlung":
...besitzt ein so genanntes P-Konto bei der Sparkasse.
Dabei sind 1.073,88 Euro im Monat als Freibetrag vor der Pfändung geschützt.
Über diese Summe kann er frei verfügen im Monat.
Ob diese Grenze aber nicht schon erreicht ist, das prüft die Sparkasse bei jedem Zahlungseingang aufs Neue, vorher gibt es kein Geld.
Und dafür nimmt sie sich Zeit...


http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/sparkasse-verweigert-kunden-vier-tage-geld-auszahlung-aid-1.6304129




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben