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Autor Thema: GEZ kann Amtshilfe nicht mehr leicht einfordern  (Gelesen 7815 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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GEZ kann Amtshilfe nicht mehr leicht einfordern
Autor: 06. Oktober 2016, 09:11

Quelle Logo:http://www.derwesten.de/img/incoming/crop7952879/5440492758-cImg0134_530-w206-h152/WAZ-Signet-2012-206x152.png
GEZ kann Amtshilfe nicht mehr leicht einfordern

Quelle: Der Westen 06.10.2016


Zitat
Arnsberg. Die Position der Stadt Arnsberg gegen die Verwaltungsvollstreckung für die GEZ (wir berichteten) wird jetzt von der Rechtsprechung unterstützt: Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten um Unternehmen und nicht um Behörden handelt – das bedeutet:

weiterlesen auf auf:
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/gez-kann-amtshilfe-nicht-mehr-leicht-einfordern-aimp-id12253427.html#plx1069315531


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S
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Zitat
Grund für die hohen Kosten ist u.a., dass die Zahlungswilligkeit der Zahlungspflichtigen aktuell sehr gering ist, was das Erheben der Beiträge aufwändig und schwierig gestaltet.

Der Widerstand zeigt Wirkungen.


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die "Kugel" kommt ins Rollen.
Die Rechte für die Lederkugel 2020 sind sicher (150 Millionen Euro)...oder doch nicht? 8)
Ob da noch Geld für die Privatjets übrig bleibt wenn die Einnahmen schrumpfen?
Wird die "Kugel" die Lederkugel überrollen?

Weitere Kommunen sollten dem Beispiel Arnsberg folgen.

Man darf gespannt sein...


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

b
  • Beiträge: 776
Zitat
Das Landgericht Tübingen entschied in einem Urteil, dass es sich bei Rundfunkanstalten um Unternehmen und nicht um Behörden handelt – das bedeutet: Die gängige Praxis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber Rundfunknutzern auf behördliche Vollstreckungsbescheide zurückzugreifen, ist unzulässig.
[...]
Darum setzt sich die Stadt Arnsberg für eine künftige Beitreibung der Rundfunkgebühren durch privatwirtschaftliche Inkassodienste statt durch die Kommunen oder alternativ eine erhebliche Anhebung der Kostenbeiträge ein.

Es wird zulässig, wenn man mehr Geld dafür kriegt  ;D


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