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Autor Thema: Grundrecht Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG zur GEZ-Zeiten vor 2013  (Gelesen 1270 mal)

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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Wer Int. hat, kann sich hier ausführlich informieren. http://web.archive.org
Auch sehr viele Jahre zurück und zu allen möglichen Seiten.
Einfach dort eine beliebige Seite in der Suchmaske eintragen und los gehts.
Die Seiten können dann problemlos durchgeklickt werden und sogar noch die alten Unterlagen usw.. downloaden.

Hier nur ein Beispiel zur Gültigkeit eines UNMITTELBAR GÜLTIGEN GRUNDRECHT AUF UNGEHINDERTE UNTERRICHTUNG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG vor dem Jahr 2013.

Seit 2013 wird ALLEN GRUNDRECHTSTRÄGER das GRUNDRECHT plötzlich verwehrt.

Zitat, Stand vom 09.11.2012
"Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Quelle:
http://web.archive.org/web/20121109235923/http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ger.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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