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Autor Thema: Kreis Lippe: GEZ-Gebühren - Immer mehr Pfändungen  (Gelesen 7172 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Kreis Lippe: GEZ-Gebühren - Immer mehr Pfändungen
Autor: 24. September 2016, 07:47

Bildquelle: http://www.lz.de/_em_daten/lz/_layout/logo-lz.png

Lippische Landes-Zeitung, 24.09.2016

GEZ-Gebühren:
Immer mehr Pfändungen
von Astrid Sewing und Marlen Grote

Zitat
Kommt der Bürger seiner Gebührenpflicht nicht nach, sind laut Verwaltungsverfahrensgesetz und Erlass des NRW-Innenministeriums die Kommunen für die Vollstreckung zuständig. Der Beitragsservice des WDR schickt zwar den säumigen Zahlern vorher erst Briefe, dann Zahlungserinnerungen, schließlich Mahnungen. Erst in der letzten Stufe des Mahnverfahrens richtet er das Vollstreckungsersuchen an die Stadt.

„Dieser Weg ist viel einfacher geworden, denn der Beitragsservice kann die Pfändungsbescheide selbst ausstellen und an die Kommunen weiterreichen. Früher mussten sich die Gerichte damit beschäftigen", sagt Mirko Rogalla von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das neue Verfahren besser, „weil die Privatsphäre geschützt wird". „Es kommt keiner mehr und schaut nach, wie viele Geräte in einem Haushalt stehen." Nachteil sei allerdings, dass nun auch die zahlen müssen, die nachweislich kein Gerät haben. „Das ist allerdings ein verschwindend kleiner Prozentsatz", sagt Rogalla.
[..]
In Bad Salzuflen wurden 2013 578 säumige Zahler registriert, 2015 waren es 872. In Lage sind es nicht mehr 300, sondern 500, was erheblich größeren Aufwand nach sich zieht. Auch in Detmold seien die Zahlen deutlich gestiegen.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/20926960_GEZ-Gebuehren-Immer-mehr-Pfaendungen.html

Kommentar:
Zitat: "Nachteil sei allerdings, dass nun auch die zahlen müssen, die nachweislich kein Gerät haben. „Das ist allerdings ein verschwindend kleiner Prozentsatz", sagt Rogalla."
Beruht diese Behauptung wirklich auf handfesten Zahlen?

Zitat: "[..] denn der Beitragsservice kann die Pfändungsbescheide selbst ausstellen und an die Kommunen weiterreichen."
Der Beitragsservice kann sich mit einem Vollstreckungsersuchen an die Kommunen wenden. Aber darf er das auch?

Zitat: "Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das neue Verfahren besser, „weil die Privatsphäre geschützt wird".
Auch unter der damaligen Rundfunkgebühr war die Privatsphäre durch das Grundgesetz gegenüber den gesetzeswidrigen Schnüffelaktionen der GEZ-Mitarbeiter geschützt.
Und wie steht es um den Datenschutz, der nun mit dem Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice massiv verletzt wird und vermutlich ebenfalls rechtswidrig ist?

Siehe auch:
Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsersuche nach Medienberichten 2015/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19956.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 08:32 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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b
  • Beiträge: 779
Verbraucherzentrale NRW und WDR haben 2013 eine geheime Kooperationsvereinbarung vereinbart - siehe u.a. unter

Verbraucherzentralen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg116944.html#msg116944

Auf zahlreiche Anfragen wird diese Vereinbarung nicht rausgerückt.
Aus welchem Grund eigentlich?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 17:12 von Bürger«

P
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Wenn Landesrundfunkanstalten keine Behörden sind, welche staatliche Verwaltungsaufgaben ausführen dürften, dann besitzen sie wahrscheinlich keine Selbsttitulierungsrechte. Damit dürften alle Vollstreckungen rechtswidrig sein. Zu prüfen gilt das Recht, ob eine LRA sich selbst Titel ausstellen darf. Das darf zumindest stark bezweifelt werden.


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B
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Person B hat den Artikel heute auch in seiner Lokalen Zeitung (Lippische Landeszeitung) gelesen. So ein Zufall, gestern erhielt er auch eine Ankündigung der Lohnpfändung zugunsten des WDR.

Ist die Frage, ob jetzt versucht wird, noch auf den letzten Drücker Zahlungen beizutreiben?

Wie kann Person den Beschluss aus Tübingen in dem Fall anwenden?

Person B hat bereits vor Ankündigung Erinnerung nach ZPO eingelegt, wurde vom AG jedoch in einem sehr rüden Ton zurückgewiesen, obwohl der Richter offensichtlich keinen Plan von dem Ganzen hat (nennt es Gebühr statt Beitrag usw.) Lohnt sich jetzt eine weitere Erinnerung?

Was genau passiert bei einer Kontopfändung? Ein P-Konto kommt leider nicht in Frage.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

K
  • Beiträge: 2.247
Meine (unmaßgebliche) Meinung: wenn der SWR (lt. Tübinger Beschluss)  in BW keine Behörde sein soll dann kann ein WDR in NRW auch keine sein - oder?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.239
Was denn nun? Lohnpfändung oder Kontopfändung? Bei einer Lohnpfändung hilft natürlich kein P-Konto. Eine Ankündigung von wem?
Bei einer Kontopfändung greift die Bank auf das Guthaben zu, Geldeingänge werden einbehalten. Geht ab 500 Euro Schuldenstand.
Was hat der Richter beschlossen? Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung oder die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel einzulegen?
Das Tübinger Urteil ist wichtig, also muss doch irgendwie irgendjemand beweisen, ob WDR zur selbsttitulierung befugt ist oder nicht.
Warum wird überhaupt gepfändet? Wurde der Festsetzungsbescheid förmlich zugestellt? Sonst kann die Zustellung bestritten werden. Auch das macht eine Pfändung unmöglich. Auch das ergibt sich aus dem Tübinger Urteil.


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K
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Meine (unmaßgebliche) Meinung: wenn der SWR (lt. Tübinger Beschluss)  in BW keine Behörde sein soll dann kann ein WDR in NRW auch keine sein - oder?

Ich sehe dies auch so. Denn die Ausführungen, die das LG Tübingen zum materiellen Behördenbegriff macht, sind auch auf andere Rundfunkanstalten übertragbar. Meiner Ansicht nach ist der Behördenbegriff für das gesamte öffentliche Recht derart zentral, dass er nicht in dem einen Bundesland so und in dem anderen Bundesland anders verstanden werden kann.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Der Beitragsservice des WDR schickt zwar den säumigen Zahlern vorher erst Briefe, dann Zahlungserinnerungen, schließlich Mahnungen. Erst in der letzten Stufe des Mahnverfahrens richtet er das Vollstreckungsersuchen an die Stadt.

Bei allem Respekt für die Journalistinnen Astrid Sewing und Marlen Grote, aber ich bin mir nicht sicher, ob dieser Vorgang richtig beschrieben wurde. Es sei denn, die nicht zahlenden Bürger in NRW erhalten keine Festsetzungsbescheide? Es darf auch daran gezweifelt werden, dass Kommunen Vollstreckungsersuche des Beitragservice Folge leisten müssen. Sollte ich daneben liegen, bitte ich um Richtigstellung.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

c

cleverle2009

... Denn die Ausführungen, die das LG Tübingen zum materiellen Behördenbegriff macht, sind auch auf andere Rundfunkanstalten übertragbar. Meiner Ansicht nach ist der Behördenbegriff für das gesamte öffentliche Recht derart zentral, dass er nicht in dem einen Bundesland so und in dem anderen Bundesland anders verstanden werden kann.

Auch der Bayerische Rundfunk tritt nach außen hin wie ein Unternehmen auf - siehe
http://www.br.de/unternehmen/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2016, 17:29 von Bürger«

m
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Auch der Bayerische Rundfunk tritt nach außen hin wie ein Unternehmen auf - siehe
http://www.br.de/unternehmen/index.html

Im Impressum steht die notwendige Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 129 523 494


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B
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Was denn nun? Lohnpfändung oder Kontopfändung?
Entschuldige, es handelt sich um eine Kontopfändung.

Zum Beschluss des Richters gab es hier ein Thema:
Klage abgewiesen/ Vollstr./ Erinn. 766ZPO/ Ablehnungsbeschl. AG > rüder Ton
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20051.msg129695.html#msg129695

Der Umgangston war nicht schön, ja sogar beleidigend und verleumderisch.

Zitat
Dass der Schuldner offensichtlich zu dem Personenkreis gehört, der hartnäckig die
Zahlung dieser Gebühren verweigert, erfordert umso mehr eine konsequente
Vollstreckung, da sich dieser Personenkreis letztendlich mit pseudojuristischen Eingaben Leistungen erschleicht, die durch die übrigen Gebührenzahler finanziert werden


Edit "Bürger":
Falldiskussionen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen bitte nur im entsprechenden Thread und nicht parallel in anderen Threads - schon gar nicht hier in den Pressemeldungen.
Hier bitte - wie überall - eng am Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
Kreis Lippe: GEZ-Gebühren - Immer mehr Pfändungen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Meine (unmaßgebliche) Meinung: wenn der SWR (lt. Tübinger Beschluss)  in BW keine Behörde sein soll dann kann ein WDR in NRW auch keine sein - oder?
Ich sehe dies auch so. Denn die Ausführungen, die das LG Tübingen zum materiellen Behördenbegriff macht, sind auch auf andere Rundfunkanstalten übertragbar. Meiner Ansicht nach ist der Behördenbegriff für das gesamte öffentliche Recht derart zentral, dass er nicht in dem einen Bundesland so und in dem anderen Bundesland anders verstanden werden kann.
Selbst wenn die Sache mit dem Behördenbegriff noch ungeklärt sein sollte, so wurden die LRA durch den RBStV dazu verpflichtet, ihre Satzungen einheitlich zu gestalten, was auch offensichtlich geschehen ist. Der BS übernimmt bundesweit die Beitragsbeitreibung und das ist genau der Knackpunkt, denke ich: Wenn der Rundfunkbeitrag bundeseinheitlich beigetrieben wird, dann müssen auch die entsprechenden Gesetze bundeseinheitlich sein. Da darf es nicht sein, daß jemand in BW beispielsweise andere Vollstreckungsgesetze hat als in Bayern und dort besser aus der Sache "rauskommt". Das würde wieder mal gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Zum Mythos Umsatzsteuernummer: Auch Behörden haben Umsatzsteuernummern. Schaut mal auf der Homepage von z.B. Eurem Finanzamt nach. Es läßt sich also anhand des Vorhandenseins einer Umsatzsteuernummer nicht automatisch darauf schließen, daß es sich um ein Unternehmen und nicht um eine Behörde handelt.
-> § 27 a Umsatzsteuergesetz


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2016, 12:39 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

"Zum Mythos Umsatzsteuernummer: Auch Behörden haben Umsatzsteuernummern. Schaut mal auf der Homepage von z.B. Eurem Finanzamt nach. Es läßt sich also anhand des Vorhandenseins einer Umsatzsteuernummer nicht automatisch darauf schließen, daß es sich um ein Unternehmen und nicht um eine Behörde handelt."

Das ist soweit richtig. Der Finanzamt benötigt die USt.Nr. auch nict dafür um Gewinne zu erwirtschaften bzw. als Unternehmen aufzutreten.
Das Finanzamt hat bei UPIK folgende Tätigkeit (SIC): 9311 (Steuer- u. Finanzverwaltung..)
-93 steht für Öffentliche Finanzen und Steuern

Die LRA benötigt die USt.Nr. für ihre unternehmerische und gewinnorientierte Tätigkeiten dagegen schon.

Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131353.html#msg131353
Dass eine LRA KEINE Behörde ist kann u.a. auch wie folgt am Beispiel von "Bayerischer Rundfunk"dargelegt werden:

UPIK-D-U-N-S Nr.: 321905317, Tätigkeit (SIC): 4832 (Radiosendestation), Quelle: www.upik.de
Zitat: Die UPIK®-Plattform dient als eindeutiges, einheitliches und firmenübergreifendes Identifizierungssystem. Dabei bildet die D&B D-U-N-S® Nummer den Schlüssel zur weltweit eindeutigen Zuordnung von Geschäftspartnern über UPIK®. "

Im SIC-Bereich von 80-99 sind alle Ämter, Behörden und Verbände aufgeführt:
Eine Landesrundfunkanstallt als Behörde oder Amt usw.  kann hier nicht gefunden werden :-)
Tja, warum wohl nicht!? Weil sie einfach keine Behörde ist!
Nicht einmal ist sie im SIC-Bereich – 86 für "...gemeinnützige Organisationen" zu finden

Sie ist dagegen eindeutig unter SIC 40-49 "Transport und Logistik" zu finden (-48 Fernmeldeeinrichtungen)

Auch mit dem Bildungswesen im SIC-Bereich –82 haben die LRA absolut NICHTS zutun. :-)

Quelle: https://www.upik.de/61f2f34f91abd3e4f4fd4042602730f0/en/upik_template.cgi?s=info_sic&f=SIC_CODE

Im §4 KStG (Körperschaftssteuergesetz) steht folgendes geschrieben:
"Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden"
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__4.html


Edit "Bürger":
Siehe bitte Erläuterungen/ Klarstellungen hierzu u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131356.html#msg131356
Dieses Thema hier bitte nicht vertiefen, sondern eng am Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Kreis Lippe: GEZ-Gebühren - Immer mehr Pfändungen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 779
Zitat
„Dieser Weg ist viel einfacher geworden, denn der Beitragsservice kann die Pfändungsbescheide selbst ausstellen und an die Kommunen weiterreichen. Früher mussten sich die Gerichte damit beschäftigen", sagt Mirko Rogalla von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das neue Verfahren besser [...]. Nachteil sei allerdings, dass nun auch die zahlen müssen, die nachweislich kein Gerät haben.

Verbraucherzentrale NRW soll ihre eigene Satzung durchlesen.

Zitat
2.1 Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins ist es, den Verbraucherinteressen zu dienen.

Seit Änderung auf Rundfunkbeiträge gibt es keine Verbraucher mehr.
Aus welchem Grund wird die Satzung zur Seite gefegt?

Zitat
3.3 Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

So, so.
Finanzierung 2015
Zitat
WDR - Beratung Rundfunkgebühren   236.702,87 €
236.702,87 € sind 16,28% von 1.454.040,33 €. Also fast 1/6 wird allein von WDR finanziert.

Außerdem muss man auch erwähnen, dass die Verbraucherzentrale NRW selbst Rundfunkbeitragschuldner ist und Rundfunkbeiträge zahlt.
Somit darf ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale NRW) nicht den anderen Beitragsschuldner (alle Bürger seit 2013) beraten.

Außerdem kann man den Sinn des Artikels in der Zeitung nicht verstehen: man hat einen Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale NRW) eingeladen. Dieser Beitragsschuldner hat die Vorgehensweise des WDR/Beitragsservice gegenüber den anderen Beitragsschuldnern kommentiert und für "besser als früher" befunden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2016, 15:08 von boykott2015«

 
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