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Autor Thema: Zahler verstorben - Brief an "Familie" > Verletzung Datenschutz? Anzeige?  (Gelesen 5567 mal)

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  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Also mal abgesehen davon, dass das Schreiben unter
Tod eines Ehepartners - was geschieht meldetechnisch?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30256.0
      
a) von einer namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen, augenscheinlich nicht-rechtsfähigen Stelle ohne jegliche Kenntlichmachung irgendwelcher Vertretungsbefugnisse stammt und keinen Verantwortlichen beim Namen benennt
b) zwar mit "Premium-Versand", aber doch nur per einfacher Briefpost und damit nicht auf sicherem Weg versendet wurde (und entsprechend weder auf dem Hin- noch auf einem etwaigen Rückweg zwingend ankommen muss)
c) i.d.R. keine konkrete Wohnung unter der Adresse benennt, sondern lediglich "für die Wohnung [Straße Nr., PLZ Ort]" und somit lediglich eine Straßen-Adresse für die Beitragsnummer angibt (es bleibt somit unklar, für welche konkrete Wohnung unter der angegebenen Straßen-Adresse)
d) nur in einem "Hinweis" am unteren Ende des Antwort-Formulars ansatzweise auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verweist - jedoch unvollständig/ unpräzise/ ohne Fundstelle, nämlich lediglich "§ 9 Abs 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und
e) auch keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthält
sowie trotz der "Anteilnahme" (könnte man auch anders verstehen) schon wie ein ziemlich pietätloser Nachruf oder Grabsteinspruch klingt ::)
Zitat
"...und er hat immer gewissenhaft seine Rundfunkbeiträge gezahlt"

werden durch das Schreiben mglw. nicht nur "meldetechnische" Fragen aufgeworfen, sondern durch die
Mitteilung an Dritte von persönlichen Daten der verstorbenen Person wie
- Vorname Nachname
- Geburtsdatum (auf dem Antwort-Formular bereits angegeben)
- Beitragsnummer
- vollständige Adresse/ Wohnung, für welche die Beitragsnummer der Person bislang galt
und sogar(!) die
- vollständige private Bank-/Konto-Verbindung

für welche die SEPA-/Einzugsermächtigung bislang vorliegt.

Zitat von: Schreiben des BS im Einstiegsbeitrag
Familie
[Vorname Nachname]

[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

Beitragsnummer ### ### ###
[Vorname Nachname]


Sehr geehrte Damen und Herren,

[...]

Herr/ Frau [Nachname] hat die Rundfunkbeiträge für die Wohnung [Straße Nr., PLZ Ort] gezahlt.

Die Rundfunkbeiträge werden aktuell auf Grundlage des erteilten SEPA-Mandats von folgender Kontoverbindung eingezogen:

IBAN #### #### #### #### #### ##
BIC ###########


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst klären müssen, ob weiterhin für diese Wohnung(en) eine Beitragspflicht besteht. Deshalb benötigen wir Ihre Mithilfe und bitten um entsprechende Angaben auf dem beigefügten Antwortbogen. Hierzu vorab noch ein paar Hinweise zur gesetzlichen Regelung:

[...]

mglw. auch justiziable datenschutzrechtliche Fragen.

Auch wenn dies an die "Familie [Vorname Nachname]" gerichtet ist, ist dies keine Gewähr, dass diese persönlichen Daten der verstorbenen, aber wohl nicht gänzlich rechtelosen Person nicht in falsche Hände geraten.

Vielleicht möchten sich die "Erben" oder gar nicht als Erben eingesetzte andere "Familien"-Mitglieder, denen dieser Brief zuging und denen zu Lebzeiten dieses (mglw. Zweit- oder Dritt-Konto) ggf. wegen Familienzwist o.ä. verschwiegen wurde, nun in irgendwelcher Form "rächen" und mit den "frei Haus" gelieferten, gesammelten Daten der verstorbenen Person Schindluder treiben?
Wer oder was sollte entsprechend gerissene "Familien"-Mitglieder dabei aufhalten?


Möglicherweise sollten Person A bzw. auch jeder, der mit IFG- und/oder Datenschutz-Anfragen Erfahrung hat, in Betracht ziehen, eine datenschutzrechtliche Bewertung durch
- Datenschutzbeauftragten von BS/ LRA
- Landesdatenschutzbeauftragten
- Bundesdatenschutzbeauftragten
- Europäischem Datenschutzbeauftragten
einzuholen zwecks Prüfung etwaiger Regressansprüche und/oder Bußgeldern/ Unterlassungsverpflichtungen gegen ARD-ZDF-GEZ?!?

Welche weiteren Möglichkeiten gäbe es, dies ggf. zur Anzeige zu bringen/ eine Ermittlung zu erzwingen?


Unter Umständen könnte so erwirkt werden, dass derartige pietätlose Nachforschungen i.V.m. mit unkontrollierter Verbreitung von Daten Dritter zukünftig zu unterlassen sind ;)

Das Modell einer personengebundenen Beitragsnummer für eine Wohnung erweist sich auch hier wieder einmal als vollkommenes Fehlkonstrukt.

VerwaltungsverVIELfachung bitte JETZT! ;)


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Die DSGVO kann nicht angewendet werden für die Daten von Verstorbenen sondern nur für bestimmbare natürliche Personen.

Dass der Schutz aufhört sobald man(n) / frau gestorben ist war schon in Kraft in der frühere Datenschutzrichtlinien und wurde m.E. durch die DSGVO nicht geändert. Es wird allgemein angenommen, dass mit "natürliche Personen" lebende Personen gemeint sind.

Siehe hierzu
https://www.juwiss.de/67-2018/
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(ltjsx4sdu2c4wdxbyjmtws1g))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-24655?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Grüße


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Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

l

lex

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Aber:
Werden personenbezogene Daten eines Verstorben erhoben, verarbeitet oder genutzt, so sollte darauf geachtet werden, dass die Verwendung das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Lebenden nicht verletzt.
In dem Falle ist die Weiterverarbeitung der Daten mit einer finanziellen Einschränkung der Angehörigen verknüpft. Hier sehe ich durchaus Angriffspunkte.


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