Wiederholung wg. technischer Fehler! Das Diktiergerät fürs Protokoll hatte geklemmt.
Verhandlung am VG Berlin, Kirchstr.
am 15.09.2016 10:00 Uhr
Hinweis an Klägerin: Wichtigstes Argument unbedingt zu Protokoll nehmen lassen!
Man munkelte im Sinne von: "Die Klägerin bestreitet durch Nichtwissen, dass der Beklagte nicht gegen die EMRK und andere EU- und Verfassungsrechte verstösst, in dem er Zwangsgelder von Studenten mit Einkommen unter Hartz4 erpresst, die in einer deutschen Wohnung wohnen und keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen des deutschen Staates haben." - Oder so!? - nur eine gehörte Meinung! keine Rechtsberatung!
Ausserdem gab es doch den Fall des Österreichers mit dem Schwimmbad... wie war das noch? keine Benachteiligung nur weil man nicht die richtige Staatsbürgerschaft oder die Wohnadresse oder das Amtspapier fehlt..?? oder?