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Autor Thema: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen  (Gelesen 18684 mal)

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Warum muß [...] denn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag überhaupt die Konkurenz unterstützen? Printmedien und audio-visuelle Medien stehen doch in Konkurenz zueinander?

Exakt...
...wie ich oben bereits schrieb:

[...]
Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?

Und also die Frage:

Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!



Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.

Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!


Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Mir drängt sich da noch eine weitere Frage auf:
Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Man stelle sich nur einmal zwei Unternehmen A und B vor, welche das gleiche Produkt herstellen. Kann man wirklich den Angestellten des Unternehmen A zumuten, daß sie Unternehmen B quasi zwangssubventionieren? Im schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
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Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Auf diese Problematik sollten alle Mitarbeiter bei Privatsendern sowie auch alle Mitarbeiter bei dem hier klagenden und allen anderen Zeitungsverlagen hingewiesen werden... ;)


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G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Im schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.

Hervorragender Ansatz. Ob das ein Richter auch so sehen darf?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 02:33 von Bürger«

  • Beiträge: 31
Ich denke, hier kommt es tatsächlich auf den Besitzer an und nicht, ob man bei einem Sender arbeitet. Wenn man nun einen eigenen Sender gründet, dann muss der auch Gewinn abwerfen, damit man mit "Konkurrenz finanzieren" argumentieren kann. Daher wäre es gut, wenn sich eine Gruppe an Leuten, vielleicht auch Foren-Mitgliedern von hier, mal informieren würde, wie man einen Internet-Radiosender aufzieht. Dann könnte man Anteile daran verkaufen. Zu bedenken wären:

- Sendelizenz (notwendig, wenn man im Ausland den Server im Ausland hat??)
- Steuerthematik
- GEMA Abgaben (am besten nur GEMA-freie Musik spielen)
- Serverkosten
- Technik
- Abwicklung von Anteilsverkäufen
- Mitgliedschaft anbieten, also Besitz auf Zeit, z.B. für 50 cent pro Monat


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2016, 17:51 von Bürger«

 
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