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Autor Thema: Förderalismus und Kulturhoheit  (Gelesen 1162 mal)

  • Beiträge: 710
Förderalismus und Kulturhoheit
Autor: 22. August 2016, 19:50
Förderalismus:

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus_in_Deutschland

Kulurhoheit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturhoheit_der_L%C3%A4nder

Zitat
„Man spricht auch von Kulturföderalismus - dieser Begriff ist allerdings staatsrechtlich problematisch, da im Bereich der Kulturhoheit gerade das für die Bundesrepublik Deutschland typische System des Föderalismus durchbrochen ist und die einzelnen Länder (in diesem Bereich ist auch die Bezeichnung Bundesländer falsch) auf Basis originärer eigener souveräner Staatlichkeit fungieren. Die Länder erhielten 1949 durch das Grundgesetz eine Kulturhoheit, wie sie sie bereits in der Weimarer Republik innehatten. Zugleich steht die verfassungsrechtliche Entwicklung zur föderalen und kommunalen Kulturhoheit im Zusammenhang mit Auflagen der Alliierten zur kulturpolitische Verantwortung des Staates.„

Konnexitätsprinzip:

https://de.wikipedia.org/wiki/Konnexit%C3%A4tsprinzip


In einem fiktiven Schreiben:

Zitat
"Der RBStV ist auch wirksam. Er ist insbesondere kompetenzmäßig erlassen worden. Die Rundfunkfinanz. durch sachkompetente implizite Abgabe liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, denen im Rahmen ihrer Kulturhoheit auch die Regelung des Rundfunkwesens....obliegt.
(Art. 30 GG, RBStV, Vormerkung Rn. 37f.)"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2016, 00:32 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

b
  • Beiträge: 766
Re: Förderalismus und Kulturhoheit
#1: 22. August 2016, 20:35
Rundfunkkommission der Länder

Zitat
Medienpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. Zu Fragen des Rundfunks verständigen sich die Länder in der Rundfunkkommission. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden. In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert. Hierzu legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Vorschläge vor. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.

Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Vorsitz der Rundfunkkommission. Darum ist die Medienpolitik ein thematischer Schwerpunkt der Staatskanzlei. Das wird auch darin sichtbar, dass sie im Vergleich aller Staatskanzleien die größte Medienabteilung hat. Zuständig für die Medienpolitik ist Staatssekretärin Heike Raab, die in dieser Funktion der Ministerpräsidentin zuarbeitet.

Das Land ist darüber hinaus ein wichtiger Medienstandort. Mit dem ZDF hat die größte europäische Sendeanstalt seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Hier finden sich auch der SWR, die Verlagsgruppe Rhein-Main und viele andere Medienunternehmen. Auch das Privatfernsehen wurde in Rheinland-Pfalz "geboren" – in Ludwigshafen startete in den 1980er Jahren das Kabelpilotprojekt.

Beispiel: WDR (NRW) meldet bei KEF (Abteilung der rheinland-pfälzische Staatskanzlei) seinen Bedarf.  KEF überprüft die Zahlen von WDR und entweder gibt frei oder streicht ein Teil. Wo ist in diesem Beispiel das Land NRW?

Dann kommt das noch:
Zitat
In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert.
Die Frage, ob jedes Land ohne andere Länder befugt ist, seinen eigenen Weg in der Medienpolitik zu gehen? Oder über Staatsverträge und andere gesetzliche Normen   genau das untersagt wurde?


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