Nur mal eine Idee: Die ör-LRAs sind KEINE öffentlichen (Staats-)Behörden, keine öffentliche Verwaltungsorgane. Die sind gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Die können und dürfen Vereinbarungen treffen, Verträge schließen etc. OHNE den Staat bzw. deren Organe und sie machen das auch - miteinander, untereinander oder mit anderen. (Wie die Kirchen) Und sie nennen die Verträge oder Abmachungen auch mal Verwaltungsvereinbarung. Ich denke, die Verwirrungen kommen aus dem verwendeten Begriff "Verwaltungsvereinbarung", der hier nicht mit Vereinbarungen, Anordnungen, Ausführungsbestimmungen etc. der öffentlichen Verwaltung gleichrangig ist. Meines Wissens gilt die hoheitliche Ausdehnung der Selbstverwaltung nur jeweils für eine LRA bei der Eintreibung der Zwangsabgabe - und nur die einzelne LRA darf auftreten. Dass jetzt aber die nicht rechtsfähigen bundesweit agierenden Kölner "Jecken" um Frau Tu****ke und Dr. Wolf dabei sind, ist das Verwirrspiel ("Gemeinschaftseinrichtung aller LRA" oder "Teil jeder einzelnen LRA"? - "Ist Frau T. Angestellte einer LRA oder aller LRAs gleichzeitig oder jeweils nur zum Teil?" - spannend - ich weiß es nicht!) - Meine Meinung!