Die Frage der Ausschreibungspflicht wird bereits in Berlin rechtlich ausgetragen. Ein Berliner Einzelbürger hat für eine bereits existierende Internet-Medien-Sache mit "Bildungsauftrag"-Qualität die Teilhabe an der "infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") beim RBB beantragt.
Vom RBB wurde verwiesen an die Senatskanzlei (auf bundesdeutsch heißt das: An den Ministerpräsidenten). Allein das ist ja interessant... Von wegen Staatsferne usw...
Ferner wurde vom RBB bei unpassender passender Gelegenheit schriftlich "irgendwie abgeschoben" an das Verwaltungsgericht zur Klage über die Rundfunkabgabe. Das hat der Bürger verweigert, um nicht Gerichtskosten für 12 Millionen Euro Streitwert zu riskieren.
Von der Senatskanzlei kam die schriftliche Antwort, eine Teilhabe (sozusagen für ein weiteres staatsnahes Medienangebot für den Bildungsauftrag) ginge nicht, weil man dann die Staatsverträge ändern müsste.
Na und? Wenn Gesetze rechtswidrig sind, das ist in der Natur der Rechtslogik, dass nicht die rechtswidrigen Gesetze vom Bürger zu dulden sind, sondern dass sie zu ändern sind.
Der Streit geht gerade in die nächste Runde.
Bitte in diesem Thema-Thread Infos hinzufügen, soweit verfügbar, über die betroffenen Gesichtspunkte: - Ausschreibungspflicht (deutsches Recht, Durchwirken von EU-Recht).
- Wettbewerbsrecht - gleicher Zugang für alle Anbieter und Bürger zu den Fernseh-Milliarden.
Vorzugsweise, soweit recht konkret bezüglich ARD, ZDF:
Welche Rechtsstreite wurden im beschriebenen Sinn gegen das Staatsfernsehen ARD, ZDF geführt ... entschieden?
Welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen bestätigen den Teilhabeanspruch an der Rundfunkabgabe und/oder die Ausschreibungspflicht?
Stellungnahmen Kartellamt und Monopolkommission? (Da habe ich bereits einiges, aber wohl nicht annähernd alles.)
(Ein Verfahren nach EU-Recht wird nicht in Erwägung gezogen. Wer sich gegen den Henker beschweren will, wie viel Aussicht hat es, sich an den Ober-Henker zu wenden?)
Also -neben der "rechtlichen Schiene" werden hier auch andere Strategien B, C ... verfolgt, die Rundfunkabgabe zu "kippen". Das ist schon ziemlich weit fortgeschritten. Das Multi-Millionäre-Privilegien-Kartell des Staatsfernsehens wird zugleich von mehreren Seiten aus angegriffen. Die Meinung ist, dass es nur durch die Summe von sehr verschiedenartigen Angriffen in überschaubarer Zeit von 2 Jahren zu Fall zu bringen ist.
Aktuellste Übersicht ist in:
Superspannend! Detektivjob! Wer hat obersten Gerichten die Urteile vor-getextet?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21026.msg135296.html#msg135296