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Autor Thema: Nückel (FDP): Sorge um Belastung der Kommunen durch Inkasso für WDR  (Gelesen 3496 mal)

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FDP NRW, 10.08.2016

Rundfunkbeitrag
Nückel: Sorge um Belastung der Kommunen durch Inkasso für WDR
FDP MedienINFO 212

Zitat
Zu den Berichten über die Eintreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge durch Kommunen erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW Thomas Nückel:

„Wenn Kommunen Inkasso-Aufgaben bzw. Vollstreckungen für den WDR übernehmen, müssen durch ihn auch sämtliche Kosten gedeckt werden. Der WDR, der in NRW für den Einzug der Gebühren zuständig ist, erstattet nur 23 Euro. Dies ist nicht kostendeckend. Personal- und Sachkosten übersteigen in vielen Städten die Pauschale. Die Berichte, dass häufig ohnehin finanziell stark belastete Städte und Gemeinden auf mehr als der Hälfte der Kosten sitzen bleiben, geben Anlass zur Sorge.

Dass die Zahl der Vollstreckungsfälle nach der Umstellung der Rundfunkgebühr auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe um rund 30 Prozent angestiegen sein sollen, ist darüber hinaus ein weiteres Indiz dafür, dass das neue Finanzierungssystem zu bürokratisch und ungerecht ist.

Um hier Transparenz zu schaffen, gemeinsam mit Andreas Terhaag habe ich bereits eine Anfrage an die Landesregierung initiiert. Ich fordere die Landesregierung damit auf, zügig und umfassend Aufschluss über das landesweite Ausmaß der Entwicklung zu geben.“

Lesen auf:
http://fdp.fraktion.nrw/content/10082016-nuckel-sorge-um-belastung-der-kommunen-durch-inkasso-fur-wdr


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Auch auf die Gefahr hin, zu optimistisch zu werden, aber ich sehe da ein leichtes Glimmen am Horizont.
Denn im Endeffekt interessiert sich die Politik nicht für die Bürger oder gar ihre Grundrechte, sondern viel mehr für Verwaltungs- und sonstige Kosten.
Es wurde behauptet, daß duch die Umstellung auf den Rundfunk"Beitrag" eine Verwaltungsvereinfachung und damit auch eine Kostensenkung ermöglicht werde. Daß genau das nicht geschieht, wird immer offensichtlicher. Allein daraus folgt schon, daß das neue Modell ein Fehlschlag auf ganzer Linie war.

Je höher man hinauswill, desto dünner wird die Luft.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Cry for Justice
Wenn die 23 € Kopfgeldpauschale nicht kostendeckend sind, sollten die Kommunen nicht so falsch jammern, sondern besser Nägel mit Köpfen machen. Heißt, der WDR möge sich für seine Inkasso-Drecksarbeit einen anderen Deppen suchen.
Wäre doch mal eine freie, demokratische Entscheidung.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Es wurde behauptet, daß duch die Umstellung auf den Rundfunk"Beitrag" eine Verwaltungsvereinfachung
und damit auch eine Kostensenkung ermöglicht werde. Daß genau das nicht geschieht, wird immer offensichtlicher.
Allein daraus folgt schon, daß das neue Modell ein Fehlschlag auf ganzer Linie war.

Richtig. Alles sollte einfacher werden, hieß es.
Daraufhin hat der BS damals gleich mal etwa 200 Mann zusätzlich verpflichtet. Wozu eigentlich?

Kommt ganz drauf an, aus welcher Perspektive man das betrachtet. Für die Nutznießer ist es einfacher geworden. Die scheffeln die Kohle. Für die ist es der volle Erfolg.
Die machen sich die Hände doch nicht schmutzig.
Dafür gibt es andere.
Für die Kommunen und anderen "Hilfsorganisationen", die jetzt mit der "Drecks"-Arbeit beauftragt werden, gibt es viel zu tun.
(Früher musste die GEZ selbst in die Gänge kommen, jetzt verfasst der Computer des BS ein Schreiben und die Kommunen müssen ran.)
Die Nutznießer lachen sich kaputt.
Gut ausgeklügelt ist es jedoch allemal. Dagegen lässt sich nichts sagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 23:36 von Bürger«

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Schließlich hat Bruder Kirchhof ein wahrscheinlich horrend teures Gutachten -hat schon irgendwer rausbekommen, wieviel Geld da geflossen ist- erstellt, damit der perfide und viel Geld versprechende Plan aufgeht. Die sind doch nicht blöd. Und jetzt sitzen alle Nutznießer mit im Boot und bekommen ihr Stück vom Kuchen ab, in welcher Form auch immer. Und die Gerichte sind involviert und die Richter linientreu. :police:


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Schließlich hat Bruder Kirchhof ein wahrscheinlich horrend teures Gutachten [...] erstellt, damit der perfide und viel Geld versprechende Plan aufgeht.
Nochmal:
Kirchhof hat NICHT das Gutachten mit den derzeitigen Regelungen formuliert!
Sein Gutachten ist ja in wesentlichen Teilen (allen voran die "Widerlegbarkeit der NutzungsVERMUTUNG" = Wahlfreiheit für NICHTnutzer) NICHT umgesetzt worden - siehe u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72732.html#msg72732

Was ihm allerdings sehr schwer anzulasten ist, dass er dies bislang nicht öffentlich und schon gar nicht vehement kritisiert oder gar dagegen interveniert hat.
Das ist seine schwerwiegende Unterlassungssünde.

Und dass die von ihm vorgesehene "ausweichliche" Wohnungsabgabe ebenso an schwerwiegenden Fehlern krankt (einschl. der Umkehr der Beweislast, der Abkehr von der "Unschuldsvermutung" hin zur Schuldvermutung), bleibt unbenommen...


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