--auch wenn der Anhang aktuell noch nicht sichtbar ist--
Der Grundriss, ist für die Klage, nicht für den BS.
Es reicht eine Abmeldung bzw. Ummeldung oder die Aussage nicht der Mieter bzw. Inhaber zu sein. Sollte dazu dann eine Beitragsnummer von Person A gefordert werden, dann ist die Antwort dass dieses nicht möglich ist weil Person A diese Wohnung nicht bewohnt und diese auch keinen anderen Inhaber hat, also leer steht.
Der BS wird sicherlich nicht klein bei geben und dennoch Zahlungsaufforderungen senden. Das geht solange bis irgendwann ein Bescheid kommt. Bei diesem wird Widerspruch mit genau den gleichen Worten eingelegt, dass Person A nicht der Inhaber der "beitragspflichtigen" Wohnung ist. Sollte keine Einstellung erfolgen wird sicher irgendwann ein Widerspruchsbescheid eintrudeln. An dieser Stelle kann Person A klagen (ab hier sollte die Mauer stehen) damit beim Beweisantrag also der Feststellung nach dem die Zeichnung vorgelegt wurde ein Richter sehen kann, dass die Wohnung von A nur durch die leere nicht vermietete Wohnung erreicht werden kann.
Natürlich könnte der BS mit Zeichnung anders reagieren, aber wird dieser nicht.
Die Information mit der Mauer gegenüber dem BS sollte entfernt werden.