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Autor Thema: „Über uns schwebt das Damoklesschwert des Kartellrechts“  (Gelesen 2238 mal)

Uwe

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„Über uns schwebt das Damoklesschwert des Kartellrechts“

Quelle: Medienpolitik 11.08.2016


Zitat
Kooperationen innerhalb der ARD stoßen auf kartellrechtliche Vorbehalte

11.08.16 Interview mit Dr. Susanne Pfab, ARD-Generalsekretärin

In einem ausführlichen Interview bewertet die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab aktuelle Entwicklungen beim Rundfunkbeitrag, der Digitalisierung des Hörfunks, der Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission und der Novellierung der AVMD-Richtlinie aus Sicht der ARD.
So verwies sie im Zusammenhang mit der Länderarbeitsgruppe über eine Strukturreform auf den „Grundsatz der Programmautonomie als eine der wertvollsten Säulen für die Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Zugleich betonte die ARD-Generalsekretärin die Bereitschaft der Landesrundfunkanstalten, eigene Vorschläge für strukturelle Veränderungen zu unterbreiten.

Allerdings, so Pfab, stoße fast jeder Ausbau der Kooperation zwischen den Rundfunkanstalten, wie sie z. B. die KEF für den IT-Bereich einfordert, auf kartellrechtliche Probleme. Die ARD, so die Generalsekretärin, werde an DAB weiter festhalten. Für die Sendergruppe sei, entscheidend, „dass DABplus im Betrieb kostengünstiger und ressourcensparender sowie darüber hinaus mobil und vielfaltsfördernd ist.“

weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2016/08/rundfunk-ueber-uns-schwebt-das-damoklesschwert-des-kartellrechts/


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Zitat
medienpolitik.net: Zeitungsberichten nach zu urteilen, ist die Zahl der Beitragsverweigerer trotz Mahnverfahren und Vollstreckung seit 2014 kontinuierlich gewachsen. Worauf ist das zurückzuführen?

Dr. Susanne Pfab: Ihre Frage impliziert zunächst einen Zusammenhang, der so einfach nicht besteht: Wenn Bürgerinnen und Bürger ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, hat das viele unterschiedliche Ursachen und kann nicht pauschal mit „Beitragsverweigerung“ gleichgesetzt werden. Die gestiegene Zahl der Mahn- und Vollstreckungsverfahren geht auf das Instrument der „Direktanmeldung“ zurück. So wurden im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Direktanmeldungen vorgenommen, nachdem die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht oder nicht sachdienlich auf die vorangegangen Klärungsanfragen reagiert haben. Dahinter verbergen sich auch recht unterschiedliche Sachverhalte und es ist klar, dass diese Auswirkungen des einmaligen Meldeabgleichs erst nach und nach abgearbeitet werden können.

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