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Autor Thema: Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!  (Gelesen 17447 mal)

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Diese fiktive Person könnte rein theoretisch die obige Formulierung bezüglich eines nicht nachweislich eingegangenen Bescheids für den über die Befreiung hinausgehenden Zeitraum als Anwort verwenden?
Vermutlich ja. Eine alternative Formulierung könnte fiktive Person u.a. finden unter

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


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R
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Ist nach Versendung eines solchen Schreibens erst einmal Ruhe oder werden nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist fröhlich gelbe Briefe verschickt? Weitere Kosten und Termine bei einer Vollstreckungsbehörde würde Person X sehr gerne vermeiden!


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Wer weiß das schon. Denken und Handeln von ARD-ZDF-GEZ sind unergründlich.
Mal so - mal so...

Person A dürfte ohnehin kaum andere Chancen haben, als die zu nutzen, die noch verbleiben.
Und wer sich überzeugt, mit Nachdruck und unablässig dagegen wehrt, wird vermutlich auch größere Chancen haben, als jemand, der bloß mal kurz "versucht", sich zu wehren.

Meine Theorie:
ARD-ZDF-GEZ müssen aufgrund ihrer geradezu aussichtslosen Überlastung derzeit ganz arbeitsökonomisch entscheiden, was sie tun.
Und mich deucht, sie erledigen lieber 3 einfachere und möglicherweise erfolgreichere Fälle, als einen komplizierten und unnachgiebigen Fall.

Sobald bzw. sofern irgendwann doch die örtliche Vollstreckungsstelle mit ins Spiel kommen sollte,
beachte auch die Hinweise u.a. unter
WG > A zahlte, B berief sich darauf > BS meldet A rückwirk.(!) ab und belangt B
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19850.msg128514.html#msg128514
Nicht vergleichbarer Fall - aber vergleichbares Vorgehen bzgl. der örtlichen Vollstreckungsstelle...
[...]

Mit diesem Schreiben könnte Person A zur Vollstreckungsstelle gehen, dieser ganz freundlich und kooperativ den Sachverhalt schildern, deutlich machen, dass sich Person A aktiv um eine Sachverhaltsklärung bemüht und angesichts dieser Umstände um Aufschub der Vollstreckungsmaßnahmen ersuchen.

Hintergrund:
Die Erkenntnis ist, dass Vollstreckungsstellen, denen man nicht "auf Krawall gebürstet" sondern sachlich/freundlich/kooperativ begegnet, von ihrem augenscheinlich vorhandenen Ermessensspielraum durchaus Gebrauch machen und so einen etwaig anberaumten Termin zur Vermögensauskunft gut und gern auch mal 6 Wochen verschieben oder (falls noch nicht angesetzt) mit der Setzung eines Termins zur Vermögensauskunft abwarten.

Dieser Termin ist insofern kritisch, als dass er bei Verweigerung zu einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führen würde. Bei Vollstreckungssummen jenseits von 500€ könnten auch eine Pfändung drohen, da ARD-ZDF-GEZ dann ohne größere Umschweife von erweiterten Auskunftsrechten Gebrauch machen und somit etwaige Bankdaten etc. ausfindig machen können.
Diesen Termin also außergerichtlich und im Einvernehmen mit der örtlichen Vollstreckungsstelle zu verschieben, sollte wohl das Ziel der Übung sein.


Daher: Schnell aber besonnen handeln.
Gegenüber ARD-ZDF-GEZ mit allem Nachdruck!
Gegenüber der Vollstreckungsstelle mit aller Sachlichkeit und Kooperation.

[...]

PS: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D



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