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Autor Thema: Im Zweifel haftet der Gebührenzahler  (Gelesen 1589 mal)

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Im Zweifel haftet der Gebührenzahler
Autor: 05. August 2016, 21:37

Bildquelle: http://www.handelsblatt.com/images/logo_handelsblatt/11002806/7-formatOriginal.png

Handelsblatt, 05.08.2016

Im Zweifel haftet der Gebührenzahler (Anm: Seite 2 des Artikels)
von Kai-Hinrich Renner

Zitat
Warum sich ein Zeitungshaus von der klassischen Bezahlschranke verabschiedet. Und wieso sich die Öffentlich-Rechtlichen glücklich schätzen dürfen, kaum wegen Kartellvergehen ihrer privaten Töchter gescholten zu werden.

[..]Erstaunlich wenig Schelte haben die öffentlich-rechtlichen Sender wegen der Kartellvergehen ihrer privatwirtschaftlichen Töchter Studio Hamburg und Bavaria Film einstecken müssen. Vorvergangenen Mittwoch hatte das Bundeskartellamt bekannt gegeben, gegen die Studio-Hamburg-Ableger Studio Berlin Adlershof und Studio Berlin Broadcast sowie gegen die Bavaria Studios & Production Services, die zur Bavaria Film gehört, „wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch“ Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,1 Millionen Euro verhängt zu haben. [..]

Da ist ein Bußgeld von 3,1 Millionen Euro kein Pappenstiel – zumal wenn man weiß, dass beide Produktionsgesellschaften in jüngster Vergangenheit auch schon Verluste machten. Im Zweifel haften für das Geschäftsgebaren der zwei Firmen – Privatwirtschaft hin oder her – die Sender und damit in letzter Konsequenz der Gebührenzahler. Studio Hamburg gehört dem NDR, die Bavaria Film dem WDR, dem SWR, dem MDR, dem BR und dem Freistaat Bayern.

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http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienmacher/medienmacher-im-zweifel-haftet-der-gebuehrenzahler/13976970-2.html


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