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Autor Thema: 3. Festsetzungsbescheid - weiteres Vorgehen?  (Gelesen 1190 mal)

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  • Beiträge: 22
3. Festsetzungsbescheid - weiteres Vorgehen?
Autor: 30. Juli 2016, 16:03
Hallo Leute,
ich lese seit einigen Monaten ab und zu in diesem Forum, da ich den Umgang mit dem Rundfunkbeitrag hier als sinnvoll erachte, insbesondere sinnvoller als Ansätze wie "Die BRD gibt es nicht".

Folgender fiktiver Fall:
Ich habe eine Frage bezüglich möglichen weiteren Vorgehens von Person A.
Seit einem Jahr hat Person A "Kontakt" mit Firma B.
Reagiert hat Person A das 1. Mal auf den 1. Festsetzungsbescheid von Firma B mit Widerspruch und Kurzbegründung (Verstoß gegen Grundrechte), Widerspruch gegen Säumniszuschlag, Aussetzung der Vollziehung, BAföG-Bescheid anbei (Bewilligungszeitraum 08/14 bis 09/15) und Hinweis auf Wohnen in einer WG, in der bereits bezahlt wird per Einwurf-Einschreiben und Fax.

Person A bekommt zur Zeit kein BAföG, hat zwar einen zahlenden Mitbewohner, möchte aber aus verschiedenen Gründen trotzdem nicht für den Beitrag aufkommen

Wenige Tage später erhält A einen neuen Festsetzungsbescheid (war vielleicht schon raus) über einen anderen Zeitraum, den er wieder mit Widerspruch beantwortet, diesmal in etwa so:

"Weiterhin erweitere ich hiermit meinen Widerspruch vom 01.03.2016 auf den von Ihnen mit „04.03.2016“ datierten (Einlieferungsdatum bei der Post: 11.03.2016) Beitragsbescheid (ihre angegebene Beitragsnummer: 585198842) und alle folgenden Beitragsbescheide"
+ Widerspruch gegen Säumniszuschlag
+ Aussetzung der Zwangsvollstreckung
+ in diesem Forum gefundenen, von Person A als passend empfundenen Anhang:

"Ich mache bereits jetzt darauf aufmerksam, dass ich gegen ablehnende Widerspruchsentscheidungen Klage erheben werde. Aus diesem Grund betrachte ich das Verschicken weiterer Beitragsbescheide als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Rechtlich be¬steht für mich keine Möglichkeit, gegen künftige Verwaltungsakte Widerspruch einzu-legen. Dies müsste ich daher für jeden weiteren Beitragsbescheid jeweils aufs Neue mit prak¬tisch gleichem Inhalt tun. Ebenfalls müssten Klagen mit praktisch gleichem Wortlaut erhoben wer¬den, was zu einer unverhältnismäßigen, weil unnötigen, Klagehäufung bei Gericht und darüber hin¬aus zu unnötigen Prozesskosten führen würde. Insofern mache ich bereits an dieser Stelle deutlich, dass Schadensersatzklagen meinerseits die Folge sein würden."

Firma B ignoriert alles außer BAföG-Bescheid und befreit Person A von 06/15 (!) bis 09/15.

Gut 2 Monate später erhält Person A den 3. Festsetzungsbescheid und fragt sich nun, wie er darauf antworten könnte, da bisher sämtliche Widersprüche ignoriert worden sind und Person A ja bereits darauf hingewiesen hat, dass das Hin- und Herschicken von Briefen inhaltlich praktisch gleichen Inhalts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße.


A tendiert stark dazu, mit einer erneuten Erweiterung seines Widerspruch zu antworten.

Ich frage mich nun, ob das (erfahrungsgemäß) vielversprechend oder es vermeintlich bessere bzw. andere Alternativen/Handlungsperspektiven für A gibt. Ziel von A ist, mit möglichst wenig Aufwand (Das Hin- und Her ist auf Dauer für ihn einfach anstrengend und zeitraubend) möglichst lange Ruhe zu haben.

Gibt es hier Erfahrungen/Hilfen von Leuten, die auch schon mehrere Festsetzungbescheide erhalten haben und einfach nur eine gute, zielführende Idee in diesem Fall haben?

Einlieferungsdatum bei der Post ist: 08.07.2016 (Datamatrix auf dem Brief)
Person A hat also noch ca. eine Woche zum Widersprechen.

Vielen Dank, Leute!

Gruß,
Falk


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