Hallo Alle Zusammen,
könnte jemand kurz antworten, mit welchen Kosten eine fiktive Person A rechnen muss, falls sie eventuell mit ihrer Klage zur 2. Instanz geht?
Der fiktive Anwalt schätzt:
100 Euro für Lektüre der Akten (aus der 1. Instanz) und Beratung
+ ca. 320 Euro für die Wahrnehmung bei der 2. Instanz.
So zusammen 420 Euro (wie Person A es gut verstanden hat).
Als Person A ihre Klage bei der 1. Instanz erhoben hat, hat sie 105 Euro bezahlt.
Wieviel muss Person A bei der 2. Instanz bezahlen?
Wenn Person A auch bei der 2. Instanz verlieren würde, müsste sie auch die Kosten der GEZ-Anwalt bezahlen
Welche Kosten noch?
Und noch eine wichtige Frage (zwar sehr theoretische jetzt):
Geht man nach der 2. Instanz zur 3. Instanz?
Oder wäre schon möglich direkt nach Strasburg?
Danke.
solec1
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
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