Guten TagX,
ahhhh! Ein Fall einer möglichen Streitgenossenschaft, rein fiktiv natürlich.
§ 64 VwGO, Link:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/64.htmlBVerwG 8 B 21.09; Link
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/100209B8B21.09.0.pdf3
Zum Unterschied von der Streitgenossenschaft, bei der auf der Kläger- oder Beklagtenseite mehrere beteiligt sind, deren Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden, erfolgt die Beteiligung eines Dritten am Rechtsstreit, dessen Rechte durch den Ausgang des Rechtsstreits betroffen werden, im Zivilprozess durch die Nebenintervention und im Verwaltungsprozess durch die Beiladung (vgl. Urteil vom 25. August 1966 - BVerwG 3 C 61.65 - BVerwGE 24, 343 <346>). Haupt- und Nebenintervention, Streitverkündung und Urheberbenen-nung (§§ 64 ff. ZPO) sind im Verwaltungsprozess nicht vorgesehen. Auch eine Regelung dahingehend, dass ein säumiger Kläger durch Rechtshandlungen eines nicht säumigen Beigeladenen vertreten werden kann, gibt es in der Ver-waltungsgerichtsordnung nicht.
Person A sollte in dieser fiktiven Geschichte die "Landesrundfunkanstalt" jetzt schriftlich auffordern über den Widerspruch zu entscheiden. Kommt der Wisch in Gestalt der klagefähigen Widerspruchsentscheidung sollte Person A dann der Klage von Person B "beispringen". Am Besten erfolgt dies als "Klageerweiterung" bei der sowohl Person A als auch Person B unterschreiben.
In dieser "Klageerweiterung" gleich die "doppelte Heranziehung" zu UnfuXbeiträXen für eine Wohnung und die Vergabe von "personenbezogenen
und nicht wohnungsbezogenen BeitraXnummern rügen.
Auch wichtig: rügen, dass in keinem der Schreiben der "UnfuXanstalt" auf § 55 StPO hingewiesen wurde (Zeugnisverweigerungsrecht; Bußgeldverfahren § 12 RBS TV).
Hintergrund: ick muss meine Mitbewohner_in, die auch nicht zahlen (VIVA WG-GEZ-Boykott!) und mich selbst nicht ... piep ... piep ... (zensiert) und damit ans römische Bußgeld-Messer ausliefern.
Schwerpunkt der fiktiven Klage sollte dann die UNTAUGLICHKEIT der GEZ-Datenbank und des vollautomatischen Verwaltungsverfahrens sein. Iss ja klar, die vollautomatische Direktanmeldung erfolgt ja nicht, weil Mensch "WOHNUNGSINHABER" ist, sondern in der Datenbank der Meldebehörde erfasst war. Eine Zuordnung der Meldedatensätze zu den WOHNUNGEN erfolgt, hier nachweislich, nicht. Die "Maschine" erledigt das "Verfahren" vollautomatisch. Eine Ermessensausübung einer natürlichen Person findet nicht statt.
Hierzu noch der Hinweis auf § 35 a VwVfG und dem Aufsatz:
Wenn Maschinen entscheiden... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz; Link:
https://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdfDamit sind die "Festsetzungsbescheide" von den fiktiven Personen A und B mindestens rechtswidrig, wenn nicht gar nichtig (Maschine entscheidet nicht Mensch). Im Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO (Widerspruchsverfahren) wurde von der "staatsfernen Behörde" nicht mal ansatzweise geprüft, ob eine rechtswidrige vollautomatische Doppelanmeldung zu einer Wohnung vorlag. Damit ist auch die Widerspruchsentscheidung mindestens rechtswidrig, wenn nicht gar nichtig (fehlende Amtsträger Art. 33 Abs. 4 GG).
Da wohl keine anwaltliche Vertretung vorliegt um verwaltungsgerichtliche Hinweise bitten.
Hey DU! Ja jenau DU! Come to the bright side of life! Join the GEZ-Boykott-Forum!
Ey IHR! WG? Nicht untereinander wegen der Zahlung des GEZ-UnfuX-Renten-BeitraX streiten, sondern GEMEINSAM als STREITGENOSSENSCHAFT vor Gericht!
Hey DU! Ja jenau DU!
§ 55 StPO! AsteriX und ObeliX halten das Maul! Keine Aussage zur WOHNUNGSINHABERSCHAFT beim BeitraXservus!
Ey ARD-NSA-Rasterfahndungs-BeitraX-Agent! Schön am Social-Web observieren?
Sei doch mal ehrlich, ditt jeht doch gar nicht watt ihr da macht!
Du hast doch schon Alpträume! Deine Chef´s sind doch ErtraX-SteigerunX-Bonzen und stopfen sich die Taschen mit BeitraX-Kohle voll!
Na los trau dich!
Mach heimlich das Maul auf!
Daaanke!
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ informierenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230