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Autor Thema: Vergleich Rechtsprechung BVerfG u. BVerwG zur Typisierung... Da schau her!  (Gelesen 7546 mal)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Worin besteht denn genau der "Vorteil" ? etwa in der Möglichkeit örr empfangen zu können?
Was soll denn da bitte ein Vorteil sein? Oder welchen Nachteil hätte ich den örr nicht empfangen zu können?

Gute Frage - und natürlich ist das hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden...

Einfach mal "Vorteil" in die Suchfunktion eingeben. Das führt z.B. zu diesem Thread:

BUCH: Die Rundfunkgebühr auf dem Prüfstand der Finanzverfassung  (22.05.16)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18885.msg123054.html#msg123054


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g
  • Beiträge: 860

Und wem gegenüber habe ich denn überhaupt einen Vorteil?

Viktor7 hat sich in einem anderen thread (bitte Suchfunktion) sinngemäß so geäußert, dass dann, wenn
sowieso alle in einen Topf geworfen werden, Keiner einen besonderen Vorteil hat.
Alle werden gleich behandelt. Da ist keinerlei Vorteil. Der fehlt eben, der ist gar nicht vorhanden.
Der ist lediglich in Gedanken einiger Demagogen vorhanden.
Warum?
Nur, damit man Geld abpressen kann.


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