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Autor Thema: Angebliche Mahnkosten werden zur Rundfunkgebühr erklärt  (Gelesen 1384 mal)

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Person A hat letztes Jahr seine angeblichen Schulden bei dem staatlich geduldeten Mafiaverein bezahlt um weitere Kosten zu vermeiden. Anfang 2016 trudelte bei Person A ein Schrieb ein das Person A noch 18,-€ Gebühren wegen Vollstreckungsersuchen zu bezahlen hat. Da Person A bereits seine angeblichen Schulden beglichen hat, versteht Person A jetzt natürlich nicht warum Person A 18,- Gebühren für Vollstreckungsersuchen bezahlen soll und warum diese Gebühren erst dann gefordert wurden, nachdem Person A seine angeblichen Schulden beglichen hat. Da Person A diese Aufforderung ignoriert hat und nun monatlich einen Betrag von 17,50€ überweist, bekommt Person A jetzt einmal pro Quartal eine Errinnerung das die Rundfunkgebühren noch nicht beglichen sind. Allerdings fordert der Mafiaverein von Person A plötzlich nicht nur die monatliche Zwangsabgabe sondern führt auch noch den Betrag von 18,-€ Rundfunktgebühren an, also die Gebühren, die Anfang des Jahres noch als Gebühren wegen Vollstreckungsersuchen genannt wurden. Ja, wollen die Person A verarschen und glauben sie jetzt vielleicht sie können x-beliebige fiktive Gebühren als Rundfunkgebühr deklarieren?!


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Einfach ein halbes Jahr aussetzen mit bezahlen und dann wieder weiter bezahlen. Wenn man ein halbes Jahr lang im Rückstand ist, passiert gar nichts, ausser diesen "pösen Priefen". Da man mit jeder Zahlung immer die älteste Schuld ausgleicht, ist man immer ein halbes Jahr lang in Verzug. Wenn man schon zahlen muss... dann auch noch den Beitrag aufteilen, so dass Wöchentlich ein Viertel überwiesen wird.
Erinnert sei an dieser Stelle nochmal an die äusserst erfolgreiche

"Aktion Zahlungsverweigerung"
Infoblatt downloaden: http://ul.to/7iacr4pl


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