Ich habe in meinem Fundus einen interessanten Brief gefunden.
Abgesehen von der Aussage zum eigentlichen Thema Datenschutz erklärt die Datenschutzbeauftragter auch sehr anschaulich den Status des Beitragsservice/GEZ:
Der Beitragsservice (ehem. GEZ) ist als "Behörde" im Sinne des § 40 PostG anerkannt.
Ein paar Zeilen weiter unten schreibt die Datenschutzbeauftragte:
...weil der Beitragsservice weder eine öffentliche Stelle des Bundes darstellt, noch der Privatwirtschaft zuzuordnen ist.
Es ist kein Fisch, es ist kein Fleisch, was ist es dann?
Das Postgesetz (PostG)
§ 40 Mitteilungen an Gerichte und Behörden
Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, teilen Gerichten und Behörden auf deren Verlangen die zustellfähige Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten mit, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eine für die Übermittlung erforderliche Einwilligung nicht erteilt oder gegen die Übermittlung Widerspruch erhoben hat.
Weiß jemand wo im PostG oder in einem anderen Gesetz belegt ist, dass der Beitragsservice/ die GEZ als "Behörde" anerkannt ist?