Hallo zusammen,
ich möchte mit diesem Beitrag eine Diskussion anstoßen. Ich würde mir wünschen, dass sich möglichst viele daran beteiligen, denn meiner Ansicht nach ist meine Grundidee ein weiterer Angriffspunkt gegen das Unrechtssystem "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland". Es zeigt sich in vielen Diskussionen, dass erst die Beteiligung vieler Menschen an einem komplexen Problem zu einer guten Lösung führt. Oder –um es in den Worten von Xaiver Naidoo zu formulieren–: "Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir dann zusammen."
Hintergrund
Der Nutzer 907 sprach hier im Forum immer wieder einen –meiner Ansicht nach– herausragenden Gedankengang an, nämlich: Nach neuer, ab 01.01.2013 geltender Rechtslage werden Wohnungsinhaber und Betriebsstätteninhaber (durch die Direktanmeldung) zu Zwangsmitgliedern. Sie werden dazu gezwungen, einen bestimmten Zweck zu fördern, nämlich den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Der Förderung dieses Zwecks dient der Rundfunkbeitrag.
Nun gibt es selbstverständlich eine Reihe von Zwangs- bzw. Pflichtmitgliedschaften, aber keine davon widerstrebt dem gesunden Rechtsempfinden so sehr wie es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Fall ist, denn:
Als Ausgleich für die Pflichtmitgliedschaft werden Stimm- und Partizipationsrechte gewährt. Dies ist beispielsweise bei der Pflichtmitgliedschaft in einer Gebietskörperschaft der Fall. Man ist zwar einerseits Pflichtmitglied, hat aber andererseits ein Wahlrecht. Auch bei der Pflichtmitgliedschaft in der IHK hat man ein Stimmrecht.
Grundidee
Es widerspricht dem gesunden Rechtsempfinden, einerseits Pflichtmitglied sein zu müssen, andererseits jedoch über keinerlei Mitgliedschaftsrechte, wie Stimm- bzw. Partizipationsrechte, zu verfügen.
Diskussion
Verstößt die Tatsache, einerseits wie ein Pflichtmitglied einen bestimmten Zweck fördern zu müssen, andererseits jedoch über keinerlei Mitgliedschaftsrechte, wie Stimm- und Partizipationsrechte, zu verfügen, gegen Konventionsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Es wäre toll, wenn sich im Laufe der Zeit hierüber eine Diskussion entwickeln würde. Mit vielen Gedanken, Ideen und Überlegungen von vielen Menschen wäre es meiner Ansicht nach möglich, eine Klage derart präzise auszuformulieren, dass man damit vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen könnte.