Dazu möchte ich auf meinen Thread
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.0.htmlhinweisen, der den Vergleich zu den Gewissensbegründungen der damaligen Kriegsdienstverweigerung (meine eigene Erfahrung Ende der 1970er Jahre) zieht.
Gewissensgründe entspringen der ureigensten Erlebniswelt, daher müssen zum Nachweis eigene Lebenserfahrungen gebracht werden. (z.B. Die Schulausbildung in einer Waldorfschule könnte als Nachweis angebracht werden, dass man Fernsehen innerlich ablehnt, ein behindertes Mitglied der Familie kann erwähnt werden, um die sozial ungerechte Komponente des Beitrags als unerträglich zu empfinden, Aufwachsen in der Zeit des kalten Krieges mit der dazugehörigen USA-freundlichen und UDSSR-feindlichen Propaganda kann zur Begründung der nicht vorhandenen ausgeglichenen Berichterstattung herangezogen werden, usw.).
Ein Problem, das sich ergibt ist: Es gibt noch keine Instanz, die eine Gewissensprüfung vornehmen kann.
In Bezug auf die Kriegsdienstverweigerung, in Neusprech und gewöhnlich als Wehrdienstverweigerung bezeichnet, beschreibt das unten abgebildete alte Buch Grundrecht der Gewissensfreiheit und Abwicklung der Gewissensprüfung.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)