Nun, laut
Ergänzende Informationen zur Wahl durch den Rundfunkrat nach Abschluss der Ausschreibung:
unter
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/ausschreibung102.html heißt es
Der amtierende WDR-Rundfunkrat soll nach § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz spätestens zwei Monate vor Ablauf seiner Amtszeit, d.h. bis spätestens zum 1. Oktober 2016 bestimmen, welchen der zugelassenen Bewerberinnen oder Bewerbern für die nachfolgende Amtsperiode des Rundfunkrats ein Sitz zusteht. Jedes der nach den Absätzen 2 bis 4 von § 15 WDR-Gesetz entsandten Mitglieder des WDR-Rundfunkrats wählt gemäß § 18 Abs. 8 WDR-Gesetz in geheimer Abstimmung zwei Bewerberinnen oder Bewerber;
Alles klar!?
"Ich wähle mich und meinen Nachfolger selbst. Das ist vom Gesetz so gefordert. Sorry!
"