Autor: 28. Juni 2016, 20:28
Bildquelle: https://netzpolitik.org//wp-upload/netzpolitik.pngNetzpolitik.org, 28.06.2016
Rundfunkbeitrag für den Breitbandausbau: Verkehrsministerium allein auf weiter Flurvon Tomas Rudl
Die im Verkehrsministerium angesiedelte Netzallianz verlangt, dass öffentlich-rechtliche Sender wieder Gelder an Kabelnetzbetreiber zahlen. Dadurch soll der Breitbandausbau querfinanziert werden. Mitspielen will dabei jedoch niemand.
Die Kabelnetzbetreiber halten weiterhin an ihrer Forderung fest, Geld für die Einspeisung öffentlich-rechtlicher Sender in ihre Netze zu verlangen. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesverkehrsministerium (BMVI), das mit diesen Mitteln gern den Breitbandausbau quersubventionieren würde. So steht es im jüngst vorgestellten „Kursbuch Netzausbau“ der Netzallianz, einem im BMVI angesiedelten Arbeitskreis der Telekom-Industrie.
Hintergrund ist die im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Übertragungsverpflichtung („Must-Carry“-Regelung), die Kabelanbietern wie Unitymedia vorschreibt, bestimmte Programme, unter anderem die der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu verbreiten. Jahrelang hatten die Sender dafür gezahlt, zuletzt um die 60 Millionen Euro pro Jahr, die Verträge jedoch im Jahr 2012 aufgekündigt. Es sei nicht mehr zu rechtfertigen, erklärte damals der ZDF-Intendant Thomas Bellut, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung der öffentlich-rechtlichen Programme gutes Geld verdienten.[..]
Wie das BMVI netzpolitik.org gegenüber erklärte, müsse nun im Rundfunkstaatsvertrag sowie den jeweiligen Landesmediengesetzen klargestellt werden, dass Programmveranstalter für die Einspeiseverpflichtung ein Entgelt an die Netzbetreiber zu entrichten haben. Derzeit ist das nicht der Fall. Eine eindeutige Regelung schaffe Planungssicherheit für Unternehmen und damit auch mehr Handlungsspielraum.[..]
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