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Autor Thema: Was kann Person A nach einem Beschluss noch tun?  (Gelesen 1339 mal)

W
  • Beiträge: 10
Hallo,

nehmen wir mal an Person A hat jedem Bescheid des BS fristgerecht widersprochen.
Nachdem ein Brief vom GV ankam und dieser mit dem Hinweis, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig ist, da kein von einem gesetzlichen Richter unterschriebenen Vollstreckungsauftrag vorliegt, zurückgewiesen wurde, kam ein Beschluss vom Landgericht im gelben Brief an.

Was kann Person A in diesem Fall noch gegen die Vollstreckung tun?

Danke


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W
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Hat hierzu keiner einen Rat?


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Die Suchfunktion hier im Forum kann eine große Hilfe sein. "Zwangsvollstreckung", "gelber Brief" u.a. helfen hier sicherlich weiter.

Dazu die zusätzliche Info, dass immer mehr GV sich mit den Verweigerern der Rundfunkabgabe zu solidarisieren scheinen. Vgl. dazu

Der Rundfunkbeitrag gerät aus den Fugen – Vollstreckungsbehörden revoltieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19242.msg124861.html#msg124861

Ich wünsche Person A gute Nerven, Sachlichkeit und Durchhaltevermögen.


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