Jeder Tag, den ein Beitragsschulder im Gefängnis sitzt, muss durch den Gläubiger (Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt) bezahlt werden. Die Tagessätze liegen je nach Gefängnis meist bei 100-150€ pro Tag, also 3000-4500€ pro Monat. Nach 6 Monaten Beugehaft muss der Schuldner wieder entlassen werden - auch wenn er sich weiterhin weigert die Vermögensauskunft abzugeben.
Offiziell kann der Gläubiger zwar die Haftkosten vom Schulder zurückfordern, aber wenn der Schuldner Hartz IV bezieht und kein Vermögen besitzt hat der Gläubiger halt Pech gehabt
Da ein Titel erwirkt wird, kann der Gläubiger bis zu 30 Jahre lang vollstrecken, falls der Schuldner wieder zu Geld kommen sollte.
Das ganze ist also nur für Leute empfehlenswert, die langfristig keine Chance haben, einen normal bezahlten Job zu finden.