Schönen guten Abend,
ich möchte gerne für Person A eine Frage stellen.
Person A lebt seid einigen Jahren in einer WG. Nun ist ein Mitbewohner B der bei der Rundfunkgebührenanstalt angemeldet war ausgezogen und hat sich abgemeldet. Daraufhin hat Person A sind angemeldet und die Rundfunkgebührenstelle möchte von Person A Rückwirkend seid dem 01.01.2013 eine Nachzahlung habe. Da Person A nur die "Mitgliedsnummer" von Mitbewohner B hat aber nicht die von den früheren Mitbewohnern wurde lediglich der Zeitraum indem Mitbewohner B angemeldet war erlassen.
Auch eine Auflistung der Namen und Zeiträume der früheren Mitbewohnern wurde nicht berücksichtigt und lediglich mit "wir konnten keine Beitragsnummer zu den Personen finden, wenn sie uns keine Beitragsnummern nennen können muss Person A zahlen" abgefertigt.
Muss Person A sich jetzt fügen und ca. 450€ zahlen oder hat jemand Erfahrungen wie Person A sich verhalten sollte, den Rechtsanwälte wollen mit Rundfunk Angelegenheiten anscheinend nichts zu tun haben.
Mir ist bewusst, dass die Mehrheit der Mitglieder dieses Forums die Gebühren komplett ablehnen. Ich persönlich nur, den Einsatz der Mittel und die fehlende demokratische Einflussnahme der Bevölkerung für deren Verwendung.
Hoffentlich gibt es Rat von eurer Seite und eventuell Erfahrungsberichte.
Vielen Dank